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Wie funktioniert die Zollabwicklung?
Bei Transporten außerhalb der Europäischen Union (EU) können zusätzliche Kosten entstehen, wenn Ihre Ware verzollt werden muss.
Um den gesamten Prozess für Sie zu vereinfachen, übernehmen wir bei der Transportbuchung über unsere Plattform my.cargoboard alle Formalitäten der Import- und Exportverzollung.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Warentransporten in die Schweiz oder nach Großbritannien (UK).
Unser Ziel ist es, die Zollabfertigung für Sie so einfach und zeitsparend wie möglich zu gestalten, damit Ihre Waren so günstig und schnell wie möglich versendet werden können.
Unser Service für Ihre Verzollung
Beratung
Kostenlose Beratung bei Transportbuchung
Anmeldung
Erstellung der Ausfuhr- und Einfuhranmeldung
Kommunikation
Kommunikation mit der Zollstelle
Wenn Sie Waren außerhalb der EU exportieren möchten, gelten je nach Ausgangs- und Zielland unterschiedliche Bestimmungen. Cargoboard übernimmt für Sie gerne die Ausfuhranmeldung bei der Exportverzollung und die Einfuhranmeldung bei der Importverzollung.
Wichtig: Nicht immer ist eine aufwändige Zollabwicklung notwendig. Liegt der Rechnungswert Ihrer Sendung unter 1.000 € und das Gewicht unter 1.000 kg, benötigen Sie keine Ausfuhranmeldung. In diesem Fall müssen Sie der Sendung eine Handelsrechnung beilegen.
Ausnahme Großbritannien: Für alle Sendungen nach und aus Großbritannien ist immer eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
Welche Dokumente benötige ich für die Zollabwicklung?
Damit wir Sie bei der Zollabwicklung bestmöglich unterstützen können, benötigen Sie einige Dokumente:
Handelsrechnung
- Adressen der Auftraggeber:innen sowie Verkäufer:innen (falls nicht identisch), Käufer:innen und Empfänger:innen (falls nicht identisch)
- Warenbezeichnung mit Waren-/Zolltarifnummer
- Anzahl der Packstücke (Kartons, Paletten etc.)
- Gewichtsangabe
- Frankatur DAP
- Ursprungsland der Ware
Ausfuhranmeldung
- Packliste (Netto-/Brutto-Gewicht und Packstückanzahl)
- EORI-Nummer
Was ist eine EORI-Nummer?
Die Abkürzung EORI steht für „Economic Operators‘ Registration and Identification“ und bedeutet übersetzt „Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte“.
Um Import- und Exportgeschäfte mit Drittländern wie der Schweiz oder Großbritannien (UK) abzuwickeln, benötigen Unternehmen diese Nummer für die Kommunikation mit der Zollverwaltung.
Auch ohne EORI-Nummer können Sie Ihren Import oder Export über Cargoboard buchen. Beantragen Sie dazu die EORI-Nummer beim Zoll und fügen Sie den Antrag einfach am Ende Ihrer Buchung an.
Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Zollvollmacht. Mit der ausgefüllten Zollvollmacht können wir die weitere Kommunikation mit dem Zoll für Sie übernehmen.
Was ist eine Gestellung oder Zollbeschau?
Bei der Gestellung oder Zollbeschau werden zollpflichtige Warensendungen bei der zuständigen Zollbehörde gemeldet. Der Zoll hat dann die Möglichkeit, die Waren im Rahmen einer Zollbeschau zu prüfen. Nach erfolgreicher Sichtung der Ware werden die Ausfuhrdokumente freigegeben.
Besonders wichtig für Sie ist die korrekte Angabe der Versenderadresse. Die Versenderadresse dient dem Zoll als Ort für eine eventuelle Zollbeschau. Nach der Ausfuhranmeldung hat der Zoll 24-48 Stunden Zeit, Ihre Warensendung zu prüfen. Erst danach können Ihre Waren abgefertigt werden.
Wichtig: Eine Zollbeschau ist ein ganz normaler Vorgang bei der Zollabwicklung und kein Grund zur Beunruhigung. Meistens findet eine Zollbeschau im Anschluss an eine Stichprobenkontrolle statt.
Ihre Vorteile mit Cargoboard
Wenn Sie sich für eine Zollabwicklung mit Cargoboard als Spediteur entscheiden, profitieren Sie von unserer Speditions- und Logistik-Expertise sowie unserem exzellenten Rundum-Service. Dabei setzen wir auf starke Partner:innen und Speditionsnetzwerke wie das der CargoLine.
Einfache und fehlerfreie Zollanmeldung
Wenn Sie Ihre Zollanmeldung über Cargoboard machen, sparen Sie Zeit und Kosten
Persönliche Ansprechpartner:innen
Cargoboard liefert Ihnen jederzeit Transparenz und beantwortet Ihre Fragen für den gesamten Transport
Schnelle Abwicklung
Dank cleverer Algorithmen erhalten Sie auf unserer Plattform Angebote in Echtzeit und können Aufträge in nur wenigen Minuten abwickeln
Effiziente Transporte
Sparen Sie Zeit und Geld durch automatisierte Prozesse und dem Zugang zu einem der größten, internationalen Speditionsnetzwerke
Ihre Ansprechpartnerin
- Zusammenarbeit mit Zollbehörden und Transportpartnern
- Vorbereitung und Begleitung der Verzollung
- Beantragung und Begleitung von Zollverfahren bei Zollbehörden
Incoterm DAP – Delivered At Place (Geliefert an benannten Ort)
Wir bei Cargoboard bieten Ihnen den Incoterm DAP an. Incoterm steht für International Commercial Terms (internationale Handelsklauseln). Diese Klauseln umfassen eine Reihe vordefinierter internationaler Regeln, die von der internationalen Handelskammer veröffentlicht werden und Vertragsklauseln für internationale Handelsverträge festlegen.
DAP – Delivered at Place / Geliefert an benannten Ort
Bei DAP tragen die Verkäufer:innen die Kosten und Risiken des Transports der Ware an eine vereinbarte Adresse. Sobald die Ware dort angekommen und zur Entladung freigegeben ist, übertragen sich die möglichen Risiken auf die Käufer:innen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Importverzollung für die Käufer:innen bzw. Empfänger:innen zu übernehmen.
Dafür können Sie in unserem Buchungsprozess DAP cleared auswählen, um die Importverzollung von 40 € für die Empfänger:innen zu übernehmen.
Entscheiden Sie sich für DAP uncleared, übernehmen die Empfänger:innen die Importverzollung zusätzlich zur Mehrwertsteuer und weiteren Zöllen.
Zollabgaben und Steuern werden in den Bestimmungsländern erhoben und können daher vorab nicht bestimmt werden. Diese Einfuhrformalitäten werden von unserem Zollteam im jeweiligen Land übernommen und mit dem jeweiligen Importeur und den Empfänger:innen besprochen.
Incoterms legen fest:
- Wer trägt die Kosten und die Verantwortung für die einzelnen Bestandteile des internationalen Transports?
- Wo ist der Gefahrenübergang? Wer ist wann für die Ware verantwortlich?
- Wohin liefert der Verkaufende?
Wer deckt die Versicherung ein? Wer bezahlt die Versicherung? - Wer übernimmt die Verzollung / Ausfuhrerklärung?
- Wer muss welche Dokumente ausstellen oder zur Verfügung stellen?
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Häufig gestellte Fragen
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