Incoterms - Bedeutung, Funktion & Anwendung
Update Ratgeber zu Incoterms im Jahr 2026 — Aktualisiert am 12.10.2026
Wir haben diesen Ratgeber für Sie aktualisiert und inhaltlich erweitert.
Ergänzt wurden unter anderem eine FAQ-Sektion zu den häufigsten Fragen, Praxisbeispiele, sowie eine optimierte Übersicht der 11 Klauseln. Die Incoterms 2020 sind weiterhin die aktuell gültige Fassung, eine neue Version ist bislang nicht erschienen.
Fehlt Ihnen noch etwas in unserem Artikel? Lassen Sie es unseren Logistikexperten Bastian Lütkemeyer gerne wissen — Feedback per E-Mail unter service@cargoboard.com.
Vielen Dank im Voraus und viel Vergnügen beim Lesen!
Was sind Incoterms?
Der Begriff Incoterm steht für International Commercial Term, was im Deutschen als internationale Handelsklausel bezeichnet wird. Diese Klauseln umfassen eine Reihe von vordefinierten Regeln, die von der internationalen Handelskammer veröffentlicht werden und Vertragsklauseln für internationale Handelsverträge festlegen. Für internationale Kaufverträge spielen Incoterms eine große Rolle.
Die Incoterms 2020 sind die aktuellste von der Internationalen Handelskammer veröffentlichte Fassung. Sie gelten nicht automatisch, sondern werden erst durch eine entsprechende Vereinbarung Bestandteil des Kaufvertrags. Ältere Fassungen können weiterhin vereinbart werden.
Was legen Incoterms fest?
Incoterms regeln, wie Verkäufer und Käufer die Pflichten rund um den Warentransport aufteilen.
Konkret legen sie fest:
- wohin der Verkäufer liefert und wann die Lieferung als erfüllt gilt
- an welchem Punkt das Risiko für Verlust oder Beschädigung auf den Käufer übergeht
- wer welche Transportkosten trägt, einschließlich Verladen und Entladen
- wer eine Transportversicherung abschließt und bezahlt
- wer die Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung übernimmt
- welche Dokumente die Vertragsparteien einander bereitstellen müssen
Nicht geregelt sind dagegen Eigentumsübergang,Zahlungsbedingungen und Kaufpreis.
Incoterms 2020: Übersicht der 11 Incoterms nach den Gruppen E, F, C und D
Die 11 Incoterms 2020 lassen sich auf zwei Arten ordnen. Die erste Einteilung richtet sich nach der Transportart. Sieben Klauseln gelten für alle Transportarten, also auch für LKW, Bahn, Luftfracht und Container: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP. Vier Klauseln sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport gedacht: FAS, FOB, CFR und CIF.
Die zweite Einteilung ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben der Klausel. Er zeigt, wie weit die Pflichten des Verkäufers reichen: Bei E sind sie am geringsten, bei D am umfangreichsten.
Gruppe E: Abholklausel
Bei der Gruppe E hat der Verkäufer die wenigsten Pflichten. Er stellt die Ware lediglich bei sich zur Abholung bereit. Verladung, Ausfuhr und Transport übernimmt der Käufer.
EXW Incoterm (Ex Works)
EXW (Ex Works) ist eine reine Abholklausel und legt nur die Mindestpflicht des Verkäufers fest. Er stellt die verpackte und gekennzeichnete Ware am vereinbarten Ort zur Abholung bereit. Verladung, Ausfuhrabfertigung und Transport übernimmt vollständig der Käufer, Transportkosten fallen für den Verkäufer nicht an.
In der Praxis führt das häufig zu Problemen. Streng genommen holt der Käufer die Ware im Gebäude oder Lager des Verkäufers ab und nicht an dessen Laderampe. Das ist schon aus Haftungsgründen selten gewollt. Meist verlädt deshalb doch der Verkäufer, obwohl er laut Klausel nicht dazu verpflichtet ist. Kommt es dabei zu Schäden, ist Streit vorprogrammiert. Auch beim Export ist EXW heikel. Formal trägt der Käufer alle Ausfuhrpflichten. Nach EU-Zollrecht muss der Ausführer aber in der Regel in der EU ansässig sein. Ein Käufer aus einem Drittland kann die Ausfuhranmeldung deshalb meist gar nicht selbst abgeben, und der Verkäufer muss doch einspringen. Hinzu kommt: Der Verkäufer braucht den Ausfuhrnachweis, damit die Lieferung umsatzsteuerfrei bleibt. Hat er die Ausfuhr nicht selbst in der Hand, fehlt ihm dieser Beleg schnell. In beiden Fällen ist die FCA-Klausel meist die bessere Wahl.
Gruppe F: Haupttransport vom Käufer bezahlt
Der Verkäufer übergibt die Ware exportfertig an den Frachtführer des Käufers oder im Verschiffungshafen. Den Haupttransport organisiert und bezahlt der Käufer, der ab der Übergabe auch die Gefahr trägt.
FCA Incoterm (Free Carrier)
FCA (Free Carrier, „Frei Frachtführer“) verpflichtet den Verkäufer, die Ware an den vereinbarten Lieferort zu bringen und dort dem vom Käufer bestimmten Frachtführer zu übergeben. Auf eigene Kosten kümmert er sich um Verpackung, Warenprüfung und die Freimachung zur Ausfuhr. Die Ausfuhrabfertigung liegt also bei ihm.
Ob der Verkäufer die Ware auch verladen muss, hängt vom gewählten Lieferort ab. Liegt dieser auf seinem eigenen Gelände, verlädt er die Ware auf das Transportmittel des Käufers. Wird an einem anderen Ort geliefert, etwa im Terminal des Spediteurs, stellt er sie dort auf seinem Fahrzeug entladebereit zur Verfügung. Für Haupttransport, Durchfuhr und Einfuhr ist der Käufer verantwortlich. FCA gilt für alle Transportarten und eignet sich besonders gut für Containertransporte. In vielen Fällen ist die Klausel deshalb die praxistauglichere Alternative zu EXW.
FAS Incoterm (Free Alongside Ship)
Bei FAS (Free Alongside Ship, „Frei Längsseite Schiff“) endet die Verantwortung des Verkäufers am Kai. Er verpackt die Ware auf eigene Rechnung, bringt sie zu dem Verschiffungshafen, den der Käufer festgelegt hat, und erledigt die Ausfuhrformalitäten. Als geliefert gilt die Ware, sobald sie im benannten Hafen neben dem Schiff bereitsteht, also am Kai oder auf einem Leichter. Ab diesem Moment trägt der Käufer sämtliche Kosten und Risiken. Das Verladen auf das Schiff, der Seetransport sowie Durchfuhr und Einfuhr liegen damit bei ihm.
FAS kommt nur im See- und Binnenschiffsverkehr infrage. Typischerweise wird die Klausel für Massen- und Schwergut wie Rohstoffe oder große Maschinen genutzt. Für Container eignet sie sich weniger, weil diese meist schon im Terminal übergeben werden und nicht direkt am Schiff. Hier ist FCA in der Regel die bessere Wahl.
FOB Incoterm (Free On Board)
FOB (Free On Board, „Frei an Bord“) zählt zu den bekanntesten Incoterms im Seeverkehr. Der Verkäufer hat seine Lieferpflicht erfüllt, sobald die Ware im benannten Verschiffungshafen an Bord des Schiffs ist. Bis dahin trägt er die Kosten für Verpackung, den Transport zum Hafen und die Verladung. Auch die Ausfuhrabfertigung liegt bei ihm. Mit der Verladung an Bord gehen Kosten und Risiko auf den Käufer über. Er organisiert und bezahlt den Seetransport und kümmert sich um Durchfuhr und Einfuhr.
FOB ist nur für den See- und Binnenschiffstransport vorgesehen. Für Container eignet sich die Klausel in der Regel nicht: Sie werden meist schon im Terminal an den Frachtführer übergeben, also bevor sie an Bord sind. Der Verkäufer haftet dann weiter für eine Strecke, auf die er keinen Einfluss mehr hat. In solchen Fällen ist FCA die bessere Wahl.
Gruppe C: Haupttransport vom Verkäufer bezahlt
Der Verkäufer bucht und bezahlt den Haupttransport bis zum Bestimmungsort. Die Gefahr geht jedoch schon bei der Übergabe an den Frachtführer oder mit der Verladung aufs Schiff auf den Käufer über. Kosten- und Gefahrenübergang fallen bei den C-Klauseln also auseinander.
CPT Incoterm (Carriage Paid To)
Bei CPT (Carriage Paid To, „Frachtfrei“) beauftragt der Verkäufer selbst einen Frachtführer und übergibt ihm die Ware. Er kümmert sich um Verpackung und Ausfuhrabfertigung und bezahlt die Fracht bis zum vereinbarten Bestimmungsort.
Wichtig ist, dass Kosten und Gefahr an unterschiedlichen Stellen übergehen. Die Transportkosten trägt der Verkäufer bis zum Bestimmungsort, das Risiko wechselt aber schon bei der Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer. Wird die Ware unterwegs beschädigt oder geht verloren, trägt also der Käufer den Schaden, obwohl der Verkäufer den Transport bezahlt hat. Käufer sollten deshalb prüfen, ob sie die Sendung selbst versichern. Bei der verwandten Klausel CIP ist der Verkäufer zur Versicherung verpflichtet. Die Einfuhrabfertigung übernimmt der Käufer. CPT lässt sich für alle Transportarten nutzen.
CIP Incoterm (Carriage and Insurance Paid To)
CIP (Carriage, Insurance Paid To, „Frachtfrei versichert“) funktioniert wie CPT, ergänzt um eine Versicherungspflicht. Der Verkäufer übergibt die Ware an einen Frachtführer seiner Wahl, übernimmt Verpackung und Ausfuhrabfertigung und bezahlt die Fracht bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Zusätzlich schließt er auf eigene Kosten eine Transportversicherung mit Volldeckung nach Institute Cargo Clauses A (ICC A) zugunsten des Käufers ab.
Diese umfassende Deckung gilt seit den Incoterms 2020 und schützt vor nahezu allen Transportrisiken. Die Versicherungssumme beträgt mindestens 110 Prozent des Warenwerts. Eine geringere Deckung ist nur möglich, wenn beide Seiten das ausdrücklich vereinbaren. Wie bei CPT geht die Gefahr schon mit der Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Kommt es unterwegs zu einem Schaden, wendet sich der Käufer deshalb direkt an die Versicherung. Die Einfuhrabfertigung übernimmt der Käufer. CIP ist für alle Transportarten geeignet.
CFR Incoterm (Cost and Freight)
CFR (Cost and Freight, „Kosten und Fracht“) ist sozusagen die Seefracht-Variante von CPT. Der Verkäufer verpackt die Ware, übernimmt die Ausfuhrabfertigung und lässt sie im Verschiffungshafen an Bord bringen. Außerdem bezahlt er die Fracht bis zum vereinbarten Bestimmungshafen. Seine Lieferpflicht hat der Verkäufer allerdings schon erfüllt, sobald die Ware an Bord ist. Ab diesem Moment trägt der Käufer das Risiko, obwohl die Fracht bis zum Zielhafen noch auf Rechnung des Verkäufers läuft. Eine Versicherung ist bei CFR nicht vorgesehen. Wer die Ware auf See absichern will, muss das selbst übernehmen oder CIF vereinbaren.
CFR gilt nur für den See- und Binnenschiffstransport. Für Container passt die Klausel meist nicht, weil die Übergabe an den Frachtführer schon im Terminal und damit vor der Verladung aufs Schiff erfolgt. Hier ist CPT die bessere Wahl.
CIF Incoterm (Cost, Insurance and Freight)
CIF (Cost, Insurance and Freight, „Kosten, Versicherung und Fracht“) baut auf CFR auf und ergänzt eine Versicherungspflicht. Der Verkäufer verpackt die Ware, übernimmt die Ausfuhrabfertigung und lässt sie im Verschiffungshafen an Bord bringen. Er bezahlt die Fracht bis zum vereinbarten Bestimmungshafen und schließt auf eigene Kosten eine Transportversicherung mit Mindestdeckung nach Institute Cargo Clauses C (ICC C) zugunsten des Käufers ab.
Anders als bei CIP sind damit nur bestimmte Risiken wie Schiffbruch oder Feuer abgedeckt. Versichert werden mindestens 110 Prozent des Warenwerts. Wer umfassenderen Schutz braucht, sollte das im Vertrag ausdrücklich festhalten. Die Gefahr geht wie bei CFR schon mit der Verladung an Bord auf den Käufer über. CIF gilt nur für den See- und Binnenschiffstransport. Für Container ist die Klausel in der Regel ungeeignet, weil die Übergabe meist schon im Terminal erfolgt. Hier ist CIP die bessere Wahl.
Gruppe D: Ankunftsklauseln
Hier organisiert und bezahlt der Verkäufer die Beförderung bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Er trägt auch die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung bis zur dortigen Lieferung. Die Klauseln unterscheiden sich vor allem darin, wer die Ware am Bestimmungsort entlädt und wer die Einfuhrformalitäten sowie die damit verbundenen Abgaben übernimmt.
DAP Incoterm (Delivered At Place)
DAP (Delivered At Place, „Geliefert benannter Ort“) verlagert fast die gesamte Transportverantwortung auf den Verkäufer. Er übernimmt die Ausfuhrabfertigung, organisiert den kompletten Transport und stellt die Ware am vereinbarten Bestimmungsort auf dem ankommenden Fahrzeug entladebereit zur Verfügung.
Anders als bei den C-Klauseln gehen Kosten und Gefahr hier am selben Punkt über, nämlich erst am Bestimmungsort. Wird die Ware unterwegs beschädigt, trägt also der Verkäufer den Schaden. Eine Versicherungspflicht gibt es zwar nicht, eine Absicherung liegt aber in seinem eigenen Interesse. Der Käufer kümmert sich um das Entladen und die Einfuhrabfertigung und trägt auch Zölle und Einfuhrabgaben. Damit es dabei keine Missverständnisse gibt, sollte der Bestimmungsort im Vertrag möglichst genau benannt sein. DAP lässt sich für alle Transportarten nutzen und eignet sich besonders gut, wenn auf dem Weg mehrere Verkehrsträger kombiniert werden.
DPU Incoterm (Delivered at Place Unloaded)
DPU (Delivered At Place Unloaded, „Geliefert benannter Ort entladen“) ist die einzige Incoterms-Klausel, bei der der Verkäufer die Ware auch entladen muss. Er übernimmt die Ausfuhrabfertigung, organisiert den Transport und lädt die Ware am vereinbarten Bestimmungsort ab, etwa in einem Hafen, Terminal oder Lager. Erst dann hat er geliefert.
Bis zu diesem Punkt trägt er sämtliche Kosten und Risiken einschließlich der Entladung. Das ist der entscheidende Unterschied zu DAP, wo die Ware nur entladebereit auf dem Fahrzeug bereitgestellt wird. Die Einfuhrabfertigung sowie Zölle und Einfuhrabgaben übernimmt der Käufer. Liegt der Lieferort nicht in einem Terminal, sollte der Verkäufer vorab klären, ob dort überhaupt entladen werden kann, zum Beispiel ob Stapler oder Rampe vorhanden sind. DPU hat mit den Incoterms 2020 die frühere Klausel DAT ersetzt. Sie gilt für alle Transportarten und eignet sich auch für Transporte mit mehreren Verkehrsträgern.
DDP Incoterm (Delivered Duty Paid)
DDP (Delivered Duty Paid, „Geliefert verzollt“) ist das Gegenstück zu EXW und legt dem Verkäufer die meisten Pflichten auf. Er organisiert den gesamten Transport, übernimmt die Ausfuhr- und die Einfuhrabfertigung und bezahlt sämtliche Zölle und Einfuhrabgaben. Die Ware stellt er am vereinbarten Bestimmungsort auf dem ankommenden Fahrzeug bereit, das Entladen übernimmt der Käufer. Kosten und Gefahr trägt er bis zur Ankunft am Bestimmungsort.
Für den Käufer ist das sehr bequem, für den Verkäufer dagegen aufwendig. Er tritt im Zielland als Importeur auf und muss dafür in der Regel dort registriert sein, etwa bei der Zollverwaltung und für die Umsatzsteuer. Zu den Einfuhrabgaben gehört nämlich auch die Einfuhrumsatzsteuer. Ohne Registrierung kann der Verkäufer sie meist nicht als Vorsteuer abziehen, sodass sie zum echten Kostenfaktor wird. Viele Unternehmen vereinbaren deshalb DDP mit dem Zusatz, dass die Einfuhrumsatzsteuer der Käufer trägt. Ist auch das nicht praktikabel, ist DAP meist die bessere Wahl. DDP lässt sich für alle Transportarten nutzen.
Incoterms Übersicht: Alle 11 Incoterms 2020 als PDF
Laden Sie sich die komplette Übersicht als PDF herunter: alle 11 Klauseln nach Gruppen E, F, C und D, jeweils mit Erklärung, Transportkette und Gefahrenübergang auf einen Blick. Ideal zum Ausdrucken, zum Nachschlagen im Arbeitsalltag oder zum Weitergeben an Kolleginnen und Kollegen.
Incoterms 2020: Pflichten der Verkäufer:innen und Käufer:innen
| Klausel | Transportart | Lieferort / Gefahrenübergang | Haupttransport zahlt | Versicherung | Exportverzollung | Importverzollung |
| EXW | alle | beim Verkäufer, unverladen | Käufer | keine Pflicht | Käufer | Käufer |
| FCA | alle | Übergabe an Frachtführer des Käufers | Käufer | keine Pflicht | Verkäufer | Käufer |
| CPT | alle | Übergabe an ersten Frachtführer | Verkäufer | keine Pflicht | Verkäufer | Käufer |
| CIP | alle | Übergabe an ersten Frachtführer | Verkäufer | Verkäufer (ICC A) | Verkäufer | Käufer |
| DAP | alle | Bestimmungsort, entladebereit | Verkäufer | keine Pflicht | Verkäufer | Käufer |
| DPU | alle | Bestimmungsort, entladen | Verkäufer | keine Pflicht | Verkäufer | Käufer |
| DDP | alle | Bestimmungsort, entladebereit | Verkäufer | keine Pflicht | Verkäufer | Verkäufer |
| FAS | See/Binnenschiff | längsseits Schiff im Verschiffungshafen | Käufer | keine Pflicht | Verkäufer | Käufer |
| FOB | See/Binnenschiff | an Bord im Verschiffungshafen | Käufer | keine Pflicht | Verkäufer | Käufer |
| CFR | See/Binnenschiff | an Bord im Verschiffungshafen | Verkäufer | keine Pflicht | Verkäufer | Käufer |
| CIF | See/Binnenschiff | an Bord im Verschiffungshafen | Verkäufer | Verkäufer (ICC C) | Verkäufer | Käufer |
Incoterms 2010 vs. 2020: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Seit dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms 2020 und lösen die Incoterms 2010 ab. Die Revision ist eher eine Weiterentwicklung als eine Neufassung: Die Zahl von 11 Klauseln bleibt gleich, ebenso die Einteilung in die Gruppen E, F, C und D. Geändert haben sich vor allem Details, die in der Praxis häufig zu Unklarheiten geführt hatten.
| Incoterms 2010 | Incoterms 2020 | |
| Klausel für Lieferung mit Entladung | DAT (Geliefert Terminal), beschränkt auf Terminals | DPU (Geliefert benannter Ort entladen), jeder benannte Ort möglich |
| Versicherung bei CIP | Mindestdeckung nach Institute Cargo Clauses (C) | Umfassende Deckung nach Institute Cargo Clauses (A) |
| Versicherung bei CIF | Institute Cargo Clauses (C) | Unverändert Institute Cargo Clauses (C) |
| Konnossement bei FCA | Kein Bordkonnossement vorgesehen | Bordkonnossement für den Verkäufer vereinbar |
| Eigene Transportmittel | Externer Frachtführer vorausgesetzt | Bei FCA, DAP, DPU und DDP ausdrücklich erlaubt |
| Sicherheitsanforderungen | Pauschale Verweise | In jeder Klausel klar geregelt, inklusive Kostenverteilung |
| Kostenaufstellung | Über mehrere Artikel verteilt | In einem Artikel je Klausel gebündelt |
Aus DAT wird DPU
Die sichtbarste Änderung betrifft die D-Klauseln. Die Incoterms 2010 hatten DAT eingeführt, bei der der Verkäufer die Ware an einem Terminal entladen musste. Mit DPU kann nun jeder vereinbarte Ort als Bestimmungsort dienen, an dem der Verkäufer entladen kann, etwa das Lager des Käufers. DAP, das ebenfalls mit den Incoterms 2010 eingeführt wurde, bleibt inhaltlich weitgehend gleich. Hier ist neu, dass der Verkäufer den Transport auch mit eigenen Fahrzeugen durchführen darf.
Höhere Versicherung bei CIP, unverändert bei CIF
Bei CIP muss der Verkäufer die Ware seit 2020 umfassend versichern, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei CIF bleibt es bei der Mindestdeckung, weil die Klausel vor allem im Rohstoffhandel genutzt wird, wo diese Deckung üblich ist.
Bordkonnossement bei FCA
Verkäufer, die über ein Akkreditiv bezahlt werden, benötigen oft ein Konnossement mit An-Bord-Vermerk. Bei FCA liefert der Verkäufer aber schon vor der Verladung aufs Schiff. Die Incoterms 2020 lösen diesen Widerspruch: Die Parteien können vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonnossement auszustellen.
Gelten die Incoterms 2010 noch? Und gibt es Incoterms 2021?
Die Incoterms 2010 dürfen weiterhin verwendet werden, wenn beide Vertragsparteien das ausdrücklich vereinbaren. Da Incoterms kein Gesetz sind, sondern Vertragsbestandteil, sollten Sie im Vertrag immer die Version angeben, zum Beispiel „FCA Hamburg Incoterms 2020“. Eine Fassung „Incoterms 2021“ gibt es nicht. Aktuell gültig sind die Incoterms 2020, eine neuere Version ist bislang nicht erschienen.
Incoterms richtig angeben: Schreibweise und Praxisbeispiele
Eine Incoterm-Klausel entfaltet ihre Wirkung nur, wenn sie vollständig und eindeutig im Vertrag steht. Drei Bestandteile gehören immer dazu: das Kürzel der Klausel, der benannte Ort und die Version der Incoterms.
So schreiben Sie Incoterms richtig
Die korrekte Schreibweise folgt immer diesem Aufbau:
Klausel + benannter Ort (möglichst genau) + Incoterms 2020
Beispiel: FCA Paderborn, Musterweg 12, Incoterms 2020
Beim benannten Ort gilt: Je genauer, desto besser. Eine Stadt allein reicht oft nicht, denn in Hamburg gibt es Dutzende Terminals und Lager. Geben Sie deshalb wenn möglich eine Adresse, ein Terminal oder einen Liegeplatz an.
Achten Sie außerdem darauf, was der Ort bei der jeweiligen Klausel bedeutet:
- Bei E-, F- und D-Klauseln ist der benannte Ort der Lieferort, an dem die Gefahr übergeht.
- Bei C-Klauseln ist der benannte Ort dagegen der Bestimmungsort, bis zu dem der Verkäufer die Fracht bezahlt. Die Gefahr geht trotzdem schon früher über, nämlich bei der Übergabe an den Frachtführer.
Praxisbeispiele
Export mit Spediteur des Käufers
Ein Maschinenbauer aus Paderborn verkauft zwei Paletten Ersatzteile an einen Kunden in Oslo. Der Kunde beauftragt seinen eigenen Spediteur, der die Ware im Werk abholt. Der Verkäufer verlädt die Paletten und kümmert sich um die Ausfuhranmeldung. Den Transport nach Norwegen und die Einfuhr übernimmt der Käufer.
→ FCA Paderborn, Musterweg 12, Incoterms 2020
Lieferung bis zum Kunden innerhalb der EU
Ein Großhändler aus Bielefeld liefert Stückgut an einen Kunden in Wien und übernimmt Transport und Risiko bis zur Rampe des Kunden. Der Kunde entlädt selbst.
→ DAP Wien, Industriestraße 8, Rampe 3, Incoterms 2020
Da innerhalb der EU keine Zollabwicklung anfällt, ist DAP hier eine einfache und gängige Wahl.
Was Incoterms nicht regeln: Zahlung, Eigentum und Haftung
Incoterms legen fest, wer welche Kosten trägt, wer sich um Transport und Zoll kümmert und wann die Gefahr auf den Käufer übergeht. Damit regeln sie aber nur einen Teil des Kaufvertrags. Viele Punkte, die in der Praxis genauso wichtig sind, müssen Käufer und Verkäufer separat vereinbaren.
Zahlungsbedingungen
Incoterms sagen nichts darüber aus, wann und wie der Kaufpreis bezahlt wird. Ob Vorkasse, Zahlung nach Lieferung, Akkreditiv oder Dokumenteninkasso: Das gehört in den Kaufvertrag. Auch die Währung und der Preis selbst sind nicht Teil der Klauseln.
Zwischen Zahlung und Incoterm gibt es trotzdem eine Verbindung. Wer über ein Akkreditiv bezahlt wird, benötigt oft bestimmte Dokumente, etwa ein Bordkonnossement. Die gewählte Klausel sollte deshalb zu den Zahlungsbedingungen passen.
Eigentumsübergang
Der Gefahrenübergang ist nicht dasselbe wie der Eigentumsübergang. Bei FOB zum Beispiel trägt der Käufer ab der Verladung aufs Schiff das Risiko, Eigentümer der Ware ist er damit aber noch nicht automatisch. Wann das Eigentum übergeht, richtet sich nach dem Kaufvertrag und dem anwendbaren Recht.
Viele Verkäufer vereinbaren deshalb einen Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt ihr Eigentum, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
Haftung bei Vertragsverletzungen
Incoterms regeln, wer welche Pflichten hat, nicht aber, was passiert, wenn jemand sie verletzt. Ob bei verspäteter Lieferung, mangelhafter Ware oder ausbleibender Zahlung Schadensersatz fällig wird oder ein Rücktritt möglich ist, bestimmen der Kaufvertrag und das anwendbare Recht, bei internationalen Kaufverträgen häufig das UN-Kaufrecht (CISG).
Davon zu unterscheiden ist die Haftung des Frachtführers für Schäden während des Transports. Sie ergibt sich aus dem Frachtvertrag und gesetzlichen Regeln wie dem HGB im Inland oder der CMR im grenzüberschreitenden Straßenverkehr. Die Incoterms betreffen nur das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.
Quellen
- IHK zu Dortmund: Incoterms 2020 – Die Regeln der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln. https://www.ihk.de/dortmund/menue/international/zoll/incoterms-305298 (Abruf: 12.10.2026)
- Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven: Internationale Handelsklauseln – Incoterms 2020. https://www.ihk.de/bremen-bremerhaven/beraten-informieren2/auwi/export/neue-incoterms-2010-4825706 (Abruf: 12.10.2026)
- ICC Germany: Incoterms 2020 in der Übersicht. https://www.iccgermany.de/standards-incoterms/incoterms-2020-in-der-uebersicht/ (Abruf: 12.10.2026)
- ICC Germany: Änderungen der neuen Incoterms 2020. https://www.iccgermany.de/standards-incoterms/incoterms-2020-in-der-uebersicht/aenderungen-der-neuen-incoterms-2020/ (Abruf: 12.10.2026)
Häufig gestellte Fragen
Die Incoterms 2020 sind die aktuelle Fassung der internationalen Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie gelten seit dem 1. Januar 2020 und haben die Incoterms 2010 abgelöst. Gegenüber der Vorgängerversion wurde unter anderem die Klausel DAT durch DPU ersetzt und der Versicherungsschutz bei CIP erhöht.
Die Kürzel stehen für vier der elf Incoterms-Klauseln. Bei EXW (Ex Works) stellt der Verkäufer die Ware nur zur Abholung bereit, bei FCA (Free Carrier) übergibt er sie verzollt zur Ausfuhr an den Frachtführer des Käufers. Bei DAP (Delivered At Place) liefert er bis zum Bestimmungsort, bei DDP (Delivered Duty Paid) zusätzlich verzollt inklusive aller Einfuhrabgaben.
In beiden Fällen liefert der Verkäufer bis zum Bestimmungsort und trägt das Transportrisiko. Bei DAP übernimmt der Käufer die Einfuhrabfertigung samt Zöllen und Steuern, bei DDP erledigt und bezahlt das der Verkäufer.
FOB gilt nur für den See- und Binnenschiffstransport, die Lieferung erfolgt an Bord des Schiffs. FCA ist für alle Transportarten geeignet, hier endet die Lieferung mit der Übergabe an den Frachtführer, etwa im Werk oder im Terminal. Für Container ist FCA deshalb meist die bessere Wahl.
Der Käufer. Er ist bei DAP für die Einfuhrabfertigung zuständig und trägt Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben. Innerhalb der EU fällt kein Zoll an.
Ja. Seit der Fassung von 2010 sind die Incoterms ausdrücklich auch für Geschäfte innerhalb eines Landes vorgesehen, zum Beispiel beim Stückgutversand innerhalb Deutschlands. Klauseln zur Zollabwicklung spielen dann einfach keine Rolle.