EORI-Nummer für den Zoll
Was ist eine EORI-Nummer? Beantragen, prüfen, verstehen
Die EORI-Nummer ist eine in der Europäischen Union gültige Identifikationsnummer für den Zoll. EORI ist das Akronym für Economic Operator’s Registration and Identification (Number). Auf Deutsch also die Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten.
Wer als Unternehmen Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren oder dorthin exportieren möchte, benötigt diese eindeutige Identifikationsnummer zwingend. Bei Transporten ohne EORI-Nummer wird die Anmeldung beim Zoll verweigert.
Beantragen kann man die EORI-Nummer in Deutschland direkt beim Zoll, und zwar kostenlos. Eine einmalig in Deutschland vergebene EORI-Nummer ist in der gesamten EU gültig und lässt Waren bei der Ein- und Ausfuhr zweifelsfrei identifizieren und einem Unternehmen zuordnen.
Eingeführt wurde die EORI-Nummer am 01.07.2009 und hat damit die nationale Vorgängerin, die deutsche Zollnummer, vollständig ersetzt. Im elektronischen Zollverfahren ATLAS (steht für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) dient sie heute als die zentrale Teilnehmer:innen- und Beteiligten-Kennung und ist damit die EU-Grundlage für eine vollautomatisierte und medienbruchfreie Zollabfertigung an allen EU-Zollgrenzen.
Wofür brauche ich eine EORI-Nummer?
Überall dort, wo gegenüber dem Zoll als Wirtschaftsbeteiligter (also Unternehmen oder Unternehmer:in) aufgetreten werden muss, wird eine EORI-Nummer vom Zoll verlangt. Hierzu einige typische Anwendungsfälle:
- Abgabe von Einfuhr- und Ausfuhrzollanmeldungen (z. B. im ATLAS-Verfahren)
- Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen an der EU-Außengrenze
- Zollverfahren von Zolllager über Veredelung bis zu Versandverfahren (T1/T2)
- T1 steht hierbei für den externen Versand, also Nicht-Unionswaren wie Waren aus Drittländern, die noch unversteuert und unverzollt sind.
- T2 steht hierbei für Unionswaren, also Waren des freien EU-Verkehrs, die innerhalb der EU durch Drittländer / Transitländer, wie beispielsweise die Schweiz, transportiert werden. Der Status als Unionsware bleibt dabei während des Transports durch ein Nicht-EU-Land erhalten.
- T1 steht hierbei für den externen Versand, also Nicht-Unionswaren wie Waren aus Drittländern, die noch unversteuert und unverzollt sind.
- Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen, beispielsweise für den Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO = Authorized Economic Operator)
Kurz gesagt: Sobald Waren die EU-Außengrenze überschreiten, wird vom anmeldenden oder vertretenden Unternehmen eine gültige EORI-Nummer verlangt.
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EORI-Nummer: Aufbau und Format in Deutschland
EORI-Nummern folgen immer einem gleichen Muster, welches mit dem Länderkürzel beginnt – das auch ISO-Code genannt wird und “DE” lautet. Gefolgt wird das Länderkürzel von einer Ziffernreihenfolge, die aus bis zu 15 Zahlen bestehen kann.
Jede Nummer ist dabei einmalig vergeben und einem einzigen Wirtschaftsbeteiligten zugeordnet.
| Bestandteil | Bedeutung |
|---|---|
| DE | Länderkürzel des Mitgliedstaats, der die Nummer vergeben hat (Deutschland) |
| bis zu 15 Ziffern | individuelle, fortlaufende Kennnummer des Wirtschaftsbeteiligten |
| Beispiel EORI-Nr. | DE555123456789012 (Musternummer, keine echte EORI-Nummer!) |
Wichtiger Hinweis: Die EORI-Nummer für Unternehmen in Deutschland wird häufig auf der Basis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens oder der Steuernummer gebildet. Rein rechtlich betrachtet, ist sie jedoch ein eigenständiges Ordnungsmerkmal und darf daher nicht mit der USt-ID oder Steuernummer verwechselt werden!
Wer braucht eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer wird nicht automatisch vergeben, da nicht jedes Unternehmen und nicht jede Privatperson diese benötigt. Entscheidend ist, ob aktiv am Zollgeschehen teilgenommen wird. Nur dann wird eine EORI-Nummer auf Antrag ausgestellt.
Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte
Sobald gewerblich Waren mit Nicht-EU-Ländern, sogenannten Drittländern, gehandelt werden – also importiert oder exportiert – benötigt ein Unternehmen eine EORI-Nummer. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform (von der GmbH über die UG bis zur GbR) und vom Einzelunternehmen bzw. von Einzelunternehmer:innen bis zum multinationalen Konzern.
Auch Kleinunternehmen benötigen im Rahmen des internationalen Versand eine EORI-Nummer, wenn sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Waren aus Drittländern einführen oder dorthin ausführen und dabei unter das Zollrecht fallende Tätigkeiten ausüben. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ändert daran nichts.
Haben alle Firmen und Kleinunternehmer (KMU) eine EORI-Nummer?
Nein. Ein Unternehmen, welches ausschließlich innerhalb Deutschlands oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig ist, benötigt keine EORI-Nummer und hat in der Regel auch keine solche.
Privatpersonen - beim Import aus Nicht-EU-Ländern
Hin und wieder kann es auch für Privatpersonen vorkommen, dass es eine Zollanmeldung gibt. Die häufigsten Fälle sind private Bestellungen aus Drittländern (=Einfuhr) oder Verschickungen (=Ausfuhr) an Freunde oder Verwandte. Solange diese nur gelegentlich (gelegentlich im Sinne des deutschen Zolls bedeutet weniger als zehn Sendungen pro Jahr) stattfinden, wird keine EORI-Nummer verlangt.
Wer jedoch häufiger aus einem Drittland exportiert oder importiert (beispielsweise seit dem Brexit Waren aus Großbritannien bestellt), wird EORI-pflichtig.
Ausnahme: genehmigungspflichtige Ausfuhren fallen auch für Privatpersonen unter das Verfahren des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und werden somit EORI-pflichtig.
EORI-Nummer für Amazon-FBA und E-Commerce-Händler
Gerade für Onlinehändler und bei der Nutzung von Amazon FBA (Fulfillment by Amazon – also Versand durch Amazon) ist die EORI-Nummer besonders relevant. Wer Ware aus China oder anderen Drittländern importiert, um diese anschließend über den eigenen Onlineshop oder Amazon in der EU zu verkaufen, tritt automatisch als Importeur auf.
Hier muss bei der Zollanmeldung (Wareneinfuhr) die EORI-Nummer angegeben werden. Fehlt diese Nummer, bleibt die Ware im Zweifel (länger) beim Zoll liegen oder kann sogar zurückgeschickt werden und im schlimmsten Fall Sanktionen wie Strafzahlungen mit sich bringen.
Händler sollten die EORI-Nummer daher frühzeitig vor der ersten Lieferung beantragen!
Gegenprobe: Wann keine EORI-Nummer benötigt wird
- Bei reinem Warenverkehr innerhalb der EU ist keine EORI-Nummer nötig, da hierbei keine Zollanmeldung erfolgt.
- Als Privatperson mit weniger als 10 Zollanmeldungen (Import/Export) pro Jahr.
- Warentransport rein national innerhalb Deutschlands.
Die EORI-Nummer beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026 + 2027
Die EORI-Nummer wird in Deutschland zentral bei der Generalzolldirektion (Dienstort des Stammdatenmanagements ist in Dresden) beantragt. Der Antrag läuft heute vollständig digital über das Zoll-Portal ab. Dies erhöht die Geschwindigkeit einer Zuteilung im Vergleich zum früheren Postweg erheblich – der Zoll weist jedoch darauf hin, dass die Bearbeitung “einige Zeit in Anspruch nehmen” kann, je nach Antragsaufkommen.
Daher die Empfehlung “Punkt 0”:
0. Antrag rechtzeitig vor der ersten Lieferung stellen!
Spätestens am Tag der Export- oder Importbestellung den Antrag stellen, idealerweise sobald klar wird, dass künftig ein Import oder Export anstehen wird. Ein bereits eingerichteter ELSTER-Zugang erleichtert die Anmeldung im Zoll-Portal. Unternehmen sollten ihn frühzeitig einrichten, da die Bereitstellung des Zugangs einige Zeit dauern kann.
- Registrierung im Zoll-Portal
Ein neues Konto anlegen unter https://www.zoll-portal.de/registrierung/benutzerkonto/daten - Antrag “EORI-Nummer” aufrufen
Im Portal im Dienstleistungsbereich das Formular zur Beantragung oder Änderung der Beteiligtendaten öffnen unter https://www.eori.zoll-portal.de/dienstleistungen/eori-nr-verwaltung
(Hinweis: man muss dazu eingeloggt sein, ansonsten leitet der Link weiter auf die Startseite!) - Stammdatenerfassung starten (*)
Hier werden benötigt: Unternehmensname, Anschrift, Kontaktdaten und (sofern vorhanden) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Upload von Nachweisen
Hier reicht i. d. R. die aktuelle Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug. - Überprüfen & Antrag absenden
Überprüfen der getätigten Angaben wird empfohlen, bevor der Antrag abgesendet und damit offiziell gestellt wird. - Mitteilung der EORI-Nummer
Nach erfolgreicher Prüfung durch die Behörde wird die EORI-Nummer per E-Mail an die angegebene Adresse sowie über das elektronische Postfach des Zoll-Portals mitgeteilt.
(*) Checkliste EORI-Nummer-Antrag: Welche Unterlagen können benötigt werden?
Je nach Rechtsform und Einzelfall kann der Zoll zusätzliche Nachweise verlangen, beispielsweise eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder einen Nachweis des Finanzamts:
- Firmenname (vollständige Firmierung inkl. Firmierung – wie offiziell eingetragen!)
- Geschäftsanschrift (wie offiziell eingetragen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Steuernummer (falls vorhanden)
- Gewerbeanmeldung (bei Gewerbetreibenden)
- Handelsregisterauszug (bei Handelsregistereintrag)
- Nachweis des Finanzamts über die steuerliche Erfassung (bei Freiberuflern)
Ab dem 1. Oktober 2026 ist die Nutzung des Zoll-Portals für die Beantragung und die Änderung von EORI-Stammdaten verpflichtend.
Die bisherigen PDF-Formulare (Formularreihe 0870 – 0870a für Unternehmen, 0870b für Niederlassungsnummern, 0870c für Privatpersonen) werden ab diesem Zeitpunkt nur noch in Ausnahme- bzw. Ausfallfällen akzeptiert.
Wer regelmäßig mit dem Zoll zu tun hat, sollte den Zugang zum Zoll-Portal (inkl. ELSTER-Zertifikat) also rechtzeitig einrichten!
Was kostet eine EORI-Nummer?
Der Antrag auf eine EORI-Nummer beim deutschen Zoll ist vollständig kostenlos. Es fallen hierbei weder Bearbeitungs- noch Antrags- oder Vergabegebühren an.
Vorsicht ist jedoch bei (möglicherweise) kostenpflichtigen Drittanbietern geboten – häufig wird gegen eine Gebühr mit einer “schnellen EORI-Beantragung oder Vergabe” geworben. Für die reine EORI-Nummer ist jedoch so ein Dienst unnötig.
Ein EORI-Nummer-Antrag sollte stets über das offizielle Portal des Zolls erfolgen!
EORI-Nummer prüfen und Gültigkeit abfragen
Ob eine EORI-Nummer gültig ist, lässt sich jederzeit online und kostenlos prüfen – die Europäische Kommission stellt dafür ein zentrales Validierungssystem bereit unter https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp.
Hier kann die Nummer inklusive Länderkürzel eingegeben und über das System auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Sofern der Inhaber dem zugestimmt hat, werden ebenfalls Name und Anschrift angezeigt.
So eine Prüfung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die EORI-Nummer eines neuen Geschäftspartners, Kunden oder Lieferanten für eine Zollanmeldung verwendet werden soll, um im Vorfeld zu prüfen, ob alle Angaben korrekt und aktuell sind.
Wenn die Nummer ungültig gemeldet wird, sollte sie vor der Zollanmeldung geklärt werden.
Cargoboard EORI-Nummer Format-Prüfer
Eine generelle Format-Prüfung der Nummer kann hier als Vorab-Prüfung durchgeführt werden. Für einen echten Live-Abgleich mit der EU-Zoll-Datenbank auf Gültigkeit wird der amtliche Prüfweg beim EU-Portal empfohlen.
Zoll-Service
EORI-Nummer prüfen
Prüfen Sie Format und Plausibilität einer EORI-Nummer – und starten Sie die verbindliche Gültigkeitsabfrage direkt beim offiziellen EU-Portal.
Bereit zur Prüfung
Geben Sie eine EORI-Nummer ein und klicken Sie auf „Prüfen“.
Hinweis: Diese Vorprüfung findet ausschließlich im Browser statt und prüft nur Format und Plausibilität (Länderkürzel und Aufbau) – es werden keine Daten übertragen. Die verbindliche Gültigkeitsabfrage erfolgt über das offizielle Validierungssystem der Europäischen Kommission.
EORI-Nummer, Umsatzsteuer-ID und Zollnummer: die Unterschiede
Zollnummer, Umsatzsteuer-ID und EORI-Nummer werden oft synonym verwendet und/oder verwechselt. Selbst wenn die eine auf der anderen aufbaut, bedeutet dies nicht, dass alle Nummern identisch verwendbar sind.
Daher die Klarstellung: Die EORI-Nummer ist nicht dasselbe wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die klassische Zollnummer existiert in ihrer alten Form heute ohnehin nicht mehr – diese wurde 2009 durch die EORI-Nummer ersetzt.
Auch wenn heute oft noch umgangssprachlich von der Zollnummer die Rede ist – gemeint ist damit in der Regel die EORI-Nummer.
Eine kurze vergleichende Übersicht in der Tabelle:
| Merkmal | EORI-Nummer | Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) |
|---|---|---|
| Zweck | Identifikation beim Zoll (Import/Export mit Drittländern) | Abwicklung der Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt |
| Zuständige Stelle | Generalzolldirektion (Zoll), Dienstort Dresden | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
| Aufbau | DE + bis zu 15 Ziffern | DE + 9 Ziffern |
| Gültigkeit | EU-weit | EU-weit (für innergemeinschaftliche Lieferungen) |
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Zollabwicklung im Speditionsalltag
Im Alltag einer Spedition taucht die EORI-Nummer immer dann auf, wenn Waren z. B. als Lkw-Transport die EU-Außengrenze überschreiten, wie etwa bei internationalen Stückgut- und Speditionssendungen oder beim Palettenversand in ein Drittland.
Diese früher als Zollnummer bezeichnete Nummer gehört zu den relevanten Angaben, die für eine reibungslose Zollabwicklung und einen reibungslosen Warenverkehr stets vorliegen müssen.
Auch bei Versandverfahren über ein Drittland, etwa bei einem Transit durch die Schweiz, kann eine EORI-Nummer für die am Zollverfahren beteiligten Unternehmen erforderlich sein.
Relevant für das Vorhandensein einer EORI-Nummer sind also weder Größe, Umfang oder die Europalette Maße einer Lieferung – sondern einzig ob der Transport in oder über ein Nicht-EU-Land führt.
Rechtlicher Hinweis und Aktualität:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder zollrechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben des Zolls (zoll.de). Stand: September 2026.
Quellenangaben zum Glossar Artikel: EORI-Nummer
- Zoll (Generalzolldirektion) – EORI-Nummer, Grundlagen: Definition, Ablösung der Zollnummer (seit 1.7.2009), Verwendung im ATLAS-Verfahren, Kostenfreiheit >> https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html
- Zoll – Beantragung einer EORI-Nummer: Antrag über das Zoll-Portal (ELSTER), erforderliche Unterlagen, zuständige Stelle (GZD, Dienstort Dresden), Zoll-Portal-Pflicht ab 1.10.2026 / Formularreihe 0870 >> https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html
- Zoll – Fragen und Antworten zur EORI-Nummer: Privatpersonen-Regelung („weniger als zehn Zollanmeldungen/Jahr“), Niederlassungsnummer „0000″, Hinweis auf die EU-Validierung >> https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Fragen-Antworten/fragen-antworten.html
- Europäische Kommission – EORI Number Validation: amtliche Gültigkeitsprüfung >> https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp
- IHK (Handelskammer Bremen) – „EORI – nur noch über das Zoll-Portal“: bestätigt die Umstellung/Frist zum 1.10.2026 >> https://www.ihk.de/bremen-bremerhaven/beraten-informieren2/auwi/zollrechtliche-bestimmungen/eori-nur-noch-ueber-das-zoll-portal-7088490
- Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung – Formular 0870a (Stammdaten EORI-Nummer) >> https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0870a
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Häufige Fragen zur EORI-Nummer (FAQ)
Nein. Beide Nummern haben unterschiedliche Zwecke: Die EORI-Nummer dient der Identifikation beim Zoll, die Umsatzsteuer-ID der Abwicklung der Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt. In Deutschland wird die EORI-Nummer für Unternehmen zwar häufig auf Basis steuerlicher Daten gebildet, bleibt aber ein rechtlich eigenständiges Merkmal.
Im Ergebnis ja: Die EORI-Nummer hat die frühere deutsche Zollnummer seit 2009 vollständig ersetzt. Wenn heute von der „Zollnummer“ die Rede ist, ist meist die EORI-Nummer gemeint.
Nein. Nur Unternehmen, die tatsächlich Waren mit Nicht-EU-Ländern handeln, benötigen und besitzen eine EORI-Nummer. Wer ausschließlich innerhalb Deutschlands oder der EU tätig ist, braucht keine.
Über das Zoll-Portal (www.zoll-portal.de). Dort registrieren Sie sich – idealerweise mit ELSTER-Zugang –, füllen den EORI-Antrag aus und laden die nötigen Nachweise hoch. Zuständig ist die Generalzolldirektion, Dienstort Dresden.
Am schnellsten geht es online über das Zoll-Portal mit bereits eingerichtetem ELSTER-Zertifikat und vollständig eingereichten Unterlagen. Häufig liegt die Nummer dann innerhalb weniger Arbeitstage vor.
Sie finden sie in Ihrem Zoll-Portal-Postfach, auf früheren Einfuhr-/Ausfuhrdokumenten oder über das EU-Validierungssystem der Europäischen Kommission. Im Zweifel hilft das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion in Dresden.
Über das kostenlose Validierungssystem der EU-Kommission (EORI-Number Validation) unter ec.europa.eu. Dort geben Sie die Nummer mit Länderkürzel ein und sehen sofort, ob sie gültig ist.
Nichts. Die Beantragung ist beim Zoll vollständig kostenlos. Kostenpflichtige Drittanbieter sind für die reine EORI-Beantragung nicht erforderlich.
Ja, sobald sie Waren aus Drittländern importieren oder dorthin exportieren. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer und befreit nicht von der EORI-Pflicht.
In der Regel nicht. Eine Pflicht entsteht erst, wenn eine Privatperson nicht nur gelegentlich – also zehn oder mehr Zollanmeldungen pro Jahr – abgibt oder genehmigungspflichtige Ausfuhren tätigt.