Transportschaden: Wie Sie ihn melden und wer für Transportschäden haftet

Das sollten Sie bei einem Transportschaden beachten

So ärgerlich es ist, so schnell kann es passieren: Eine Bestellung kommt beschädigt an. Liegt ein sogenannter Transportschaden vor, ist es wichtig, seine Pflichten und Rechte als Betroffene:r zu kennen. Hier erfahren Sie, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen und was Sie sowohl als Absender:in als auch als Empfänger:in dabei beachten sollten.

Was ist ein Transportschaden?

Ein Transportschaden tritt auf, wenn Güter oder Produkte während ihres Transports von einem Ort zum anderen  beschädigt werden. Ursache können verschiedene Faktoren sein, beispielsweise Stöße, Stürze, Vibrationen oder unsachgemäße Handhabung. Nicht selten erhöht eine mangelhafte Verpackung zusätzlich das Risiko einer Beschädigung.

Zu unterscheiden sind außerdem offensichtliche und verdeckte Transportschäden:

Offensichtliche Transportschäden:

Offensichtliche Transportschäden erkennen Sie mehr oder weniger auf den ersten Blick. Sie treten sichtbar an der äußeren Verpackung oder am Produkt selbst auf. Beispiele dafür sind gebrochene Glasbehälter, zerknitterte Kartons oder sichtbare Risse in der Oberfläche eines Produkts.

Transportschaden: Wer haftet

Verdeckte Transportschäden:

Verdeckte Transportschäden offenbaren sich dagegen erst nach dem Auspacken oder während der Nutzung des Produkts. Diese Schäden können beispielsweise versteckte Risse, innere Brüche oder elektronische Störungen sein, die aufgrund der äußeren Verpackung nicht sichtbar sind.

Transportschaden: Wer haftet

Diese Unterscheidung ist wesentlich für den Umgang mit einer beschädigten Lieferung: Einen offensichtlichen Schaden müssen Sie unverzüglich melden, in der Regel innerhalb von 24 Stunden (bestenfalls entdecken Sie den Schaden bereits bei Übergabe und können diesen direkt dem/der Lieferant:in mitteilen). Liegt ein verdeckter Transportschaden vor, verlängert sich die Frist. Meist haben Sie sieben Tage Zeit, um einen Transportschaden zu melden .

Vermeiden Sie Transportschäden – mit unserem Expertenwissen

Transportschäden sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch kostspielig werden. Unsere Experten verstehen nicht nur die Komplexität der Logistik, sie verfügen auch über das erforderliche Know-how, um Ihre Waren sicher von A nach B zu bringen.

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Wer haftet bei Transportschäden?

Ob offensichtlicher oder verdeckter Transportschaden ist für die Beweislast egal:

Normalerweise liegt diese bei den Empfänger:innen. Anders sieht es jedoch bei der Haftung aus. Hier kommt es auf das Verhältnis der jeweiligen Vertragsparteien an:

  • Bei einem Vertragsgüterkauf – also wenn Verbraucher:innen Waren von Unternehmen kaufen – trägt das Unternehmen das Transportrisiko und haftet für den Schaden.
  • Handeln Unternehmen miteinander, liegt die Haftung bei den Empfänger:innen. Ausnahmen können jedoch in den AGB der absendenden Firma geregelt sein.

Bei nachweislich falscher oder unsachgemäßer Handhabung können Unternehmen jedoch auch die Frachtführer:innen, also die Transportunternehmen wie eine Spedition, für den Transportschaden zur Verantwortung ziehen. Fallen Kosten an, um den Schaden festzustellen, tragen diese ebenfalls die Transportdienstleister:innen. Die Haftungsgrenzen und -bedingungen können allerdings je nach Vertrag und den geltenden Gesetzen variieren.

Was bei einem Transportschaden zu tun ist

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Ware oder Ihr Produkt während des Transports beschädigt wurde, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Transportschaden dokumentieren: Machen Sie unmittelbar nach der Entdeckung des Schadens Fotos oder Videos von den beschädigten Gütern und deren Verpackung. Je detaillierter die Aufnahmen sind, desto besser. Lassen sie sich außerdem einen offensichtlichen Schaden bei der Zustellung direkt vom Fahrer im System/Scanner hinterlegen.
  1. Verpackung aufbewahren: Schmeißen Sie die Originalverpackung und sonstige Verpackungsmaterialien nicht weg. Sie könnten sie für den Rücktransport der beschädigten Ware benötigen oder um den Schaden zu belegen.
  1. Details notieren: Schreiben Sie eine genaue Beschreibung des Schadens auf, einschließlich Ort und Art der Beschädigung. Die Beschreibung sollte so präzise wie möglich sein. Als zusätzliches Beweismaterial können Sie – wenn möglich und vorhanden – auch Aussagen von Zeug:innen mit aufnehmen.
  1. Kontakt aufnehmen: Melden Sie den Transportschaden sofort dem beziehungsweise der Absender:in und/oder dem Transportunternehmen. Geben Sie alle Informationen über den Schaden, Ihre Sendungsnummer und Ihre Kontaktdaten an. Beachten Sie unbedingt die vorgeschriebenen Fristen, um Ihre Ansprüche gelten machen zu können.
  1. Schadenersatzanspruch stellen: Beantragen Sie eine Nacherfüllung oder Reklamation des vom Transportschaden betroffenen Artikels. Füllen Sie dazu alle erforderlichen Formulare oder Dokumente aus und stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche Beweise und Informationen beifügen.
  1. Kommunikation aufrechterhalten: Bleiben Sie in Kontakt mit den verschiedenen Parteien (Absender:in und Transportdienstleister:in), um den Fortschritt Ihres Schadenersatzanspruchs zu verfolgen und zusätzliche Informationen bereitstellen zu können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte zur Behandlung von Transportschäden von Unternehmen zu Unternehmen variieren können. Daher sollten Sie die spezifischen Richtlinien und Verfahren sorgfältig befolgen. Durch schnelle und genaue Dokumentation sowie Kommunikation können Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Schadenersatzregelung maximieren.

Zusätzlich absichern mit einer Transportversicherung

Noch besser ist es natürlich, das Risiko einer Beschädigung von vornerein zu vermeiden. Achten Sie als Verkäufer:in daher genau auf eine sachgemäße und sichere Verpackung. Neben festen Kartons und ausreichender Polsterung machen Details wie qualitatives Klebeband und Kennzeichnungen, wie „zerbrechlich“ oder “nicht stapeln“ einen großen Unterschied. Werfen Sie einen Blick auf unsere Verpackungstipps, um einen bestmöglich Transportschaden zu vermeiden. Die Wahl eines zuverlässigen Transportunternehmens sollte selbstverständlich sein und sichert Sie ebenfalls hinsichtlich des Transportrisikos ab.

Für beide Seiten – Absender:innen wie Empfänger:innen – ist außerdem in jedem Fall der Abschluss einer Transportversicherung neben der Allgemeinen Speditionshaftung sinnvoll. Diese bietet Schutz, falls Ihre Waren während des Transports beschädigt werden, und gewährleistet, dass Sie im Falle von Transportschäden nicht allein für die Kosten aufkommen müssen. Die allgemeine Speditionshaftung ist dabei häufig nicht ausreichend. Unter Umständen kann eine Transportversicherung außerdem die Regelung von Schadensersatzansprüchen erheblich erleichtern.