Gefahrguttransport - Sicher und zuverlässig Gefahrgut versenden
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Gefahrguttransport: Mit Cargoboard günstig Gefahrgut versenden
Die Logistik von Gefahrguttransporten gestaltet sich häufig sehr komplex und stellt viele Kund:innen vor Herausforderungen. Wir und unsere Transportpartner unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise im Gefahrguttransport.
Durch die enge Zusammenarbeit mit der CargoLine bieten wir Ihnen Zugriff auf ein breites Spektrum an Expert:innen für Gefahrstofftransporte. Unsere Fahrer:innen besitzen eine spezielle Gefahrgutausbildung und haben an Schulungen zum Gefahrguttransport teilgenommen.
Gefahrgutanmeldung, UN-Nummer und Gefahrgutklassen
Für den Gefahrguttransport benötigen wir zwingend die UN-Nummer sowie die Nettomenge des Stoffes in Liter oder Kilogramm.
Achtung, Ausnahme!
Bei Batterien ist anstelle des Nettogewichts das Bruttogewicht anzugeben.
Zusätzlich muss das Packmittel sichtbar als Gefahrgut gekennzeichnet und in die entsprechende Gefahrgutklasse eingestuft werden. Nur so kann die richtige Handhabung während des Gefahrguttransportes und die richtige Lagerung des Gefahrgutes im LKW gewährleistet werden.
Kennzeichnung bei Gefahrguttransporten
Die Kennzeichnung des Packmittels bei Gefahrguttransporten mit einer Spedition erfolgt mit einem Gefahrzettel und einer UN-Nummer. Die UN-Nummer ist eine Stoffnummer, die eine eindeutige Identifikation des Gefahrguts zulässt. Der Gefahrzettel ist ein Label, welches an der Ware angebracht werden muss und sich je nach Gefahrgutklasse unterscheidet. Den Gefahrzettel können wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.
Welche Gefahrgüter können mit Cargoboard versendet werden?
Mit Cargoboard können Sie eine ganze Reihe an unterschiedlichen Gefahrgütern versenden.
Gefahrgutklassen | Inhalt | Ausgeschlossen |
Klasse 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände | Vom Transport ausgeschlossen |
Klasse 2 | Gase | UN 1057 |
Klasse 3 | Brennbare flüssige Stoffe | Klassifizierungscode: D |
Klasse 4.1 | Brennbare feste Stoffe | UN 3221/ 3222 |
Klasse 4.2 | Selbstentzündliche Stoffe | UN 4127/ 3255 |
Klasse 4.3 | Stoffe die entzündbare Gase mit Wasser bilden | UN 3133 |
Klasse 5.1 | Entzündend, oxidierend wirkende Stoffe | UN 3100/ 3121/ 3111 bis 3120 |
Klasse 5.2 | Organische Peroxide | UN 3101/ 3102/ 3111 bis 2120 |
Klasse 6.1 | Giftige Stoffe | giftige Stoffe der Verpackungsgruppe I |
Klasse 6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe | Vom Transport ausgeschlossen |
Klasse 7 | Radioaktive Stoffe und Gegenstände | Vom Transport ausgeschlossen |
Klasse 8 | Ätzende Stoffe | UN 1798/ UN 1790 |
Klasse 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | UN 3268 |
Die Logistik von Transporten mit Gefahrgütern ist sehr kompliziert und starken Regulierungen unterworfen. Aus diesem Grund können wir keine Gefahrgüter transportieren, die in Tanks oder in losen Schüttungen transportiert werden. Auch Abfälle sind grundsätzlich von Transporten mit Cargoboard ausgeschlossen. In unseren AGBs haben wir unsere Transportbestimmungen noch näher ausgeführt.
Wie viel kostet es Gefahrgut mit Cargoboard zu versenden?
Die Kosten für Ihren Gefahrguttransport können Sie bequem über unsere Plattform Cargoboard kalkulieren. Geben Sie einfach den Abhol- und Anlieferort sowie die Abmessungen und das Gewicht des zu transportierenden Gutes ein und lassen Sie sich unverbindlich den Transportpreis berechnen.
Was ist Gefahrgut und was gibt es zu beachten?
Die Vereinten Nationen (UN) haben in den „UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter“ Gefahrenmerkmale zur Definition gefährlicher Güter definiert. Als Gefahrgut bezeichnet man demnach zum Transport aufgegebene Güter, die während des Transports zur Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt werden können.
Grundsätzlich zählen zu Gefahrgütern jedoch Stoffe, die explosiv, gasförmig, entzündbar, entzündend, giftig, radioaktiv oder ätzend sind. Dies trifft beispielsweise auf Rohstoffe, Chemikalien oder Produkte aus der Lebensmittelindustrie zu. Bei dem Gefahrguttransport ist besondere Vorsicht sowie Sicherheit gefragt. Außerdem bringt er viele zusätzliche Anforderungen mit sich, um Unfälle jeglicher Art zu verhindern.
Gefahrgut unterliegt darüber hinaus immer einer Kennzeichnungspflicht. Am Fahrzeug und am Packstück müssen entsprechende Hinweise angebracht werden. Ebenfalls benötigen die eingesetzten Fahrzeuge eine vorgeschriebene Gefahrgutausrüstung und die Fahrer:innen einen Gefahrgutschein.
Der Gefahrguttransport wird durch ein Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und zusätzlich ein Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) sowie eine Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV) geregelt.
Häufig gestellte Fragen
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