Allgemeine Geschäftsbedingungen ab dem 04.04.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Speditions- und Logistikdienstleistungen (Gewerbe / Unternehmenskunden)

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Auftraggeber und der Cargoboard GmbH & Co. KG für alle Verträge über die Durchführung von nationalen und internationalen Transportdienstleistungen sowie ggf. zusätzliche Versicherungsleistungen – unabhängig von der Art ihres Zustandekommens. Im Folgenden wird die Cargoboard GmbH & Co. KG mit “uns” oder “wir” betitelt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer gem. § 14 BGB ist. Gegenüber Privatleuten (Verbrauchern) erbringen wir keine Leistungen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Aufträge können über unser Formular auf der Website, via API oder per Mail erteilt werden.

2.2. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber folgende Angaben zu machen: Firma, Vertretungsbefugnis, Sitz, UStID Nr., Ansprechpartner, Adresse der Abholung, Zieladresse, Versandtermin, Beschreibung der zu versendenden Güter einschließlich Gewicht und Volumen.

2.3 Wir werden den Auftrag binnen einer Stunde per E-Mail bestätigen

3. Stornierung

3.1 Buchungen können bis zu 24 Stunden vor Beginn des Tages der Auftragsausführung kostenfrei storniert werden. Auch uns steht dieses Stornierungsrecht innerhalb der genannten Frist zu. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen.

3.2 Storniert der Auftraggeber den Auftrag ohne Einhaltung der Frist gemäß vorstehender Ziffer 3.1, so sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 75 % des Frachtgelds zu verlangen, jedoch maximal 800,00 € netto.
Für Sendungen, die im Sammelladungsverkehr befördert werden (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) berechnen wir eine Ausfallpauschale von bis zu 33% des Frachtgelds.

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.

3.3 Wir sind berechtigt, den Auftrag zu stornieren, wenn

  • der Auftraggeber unrichtige Angaben über seine Zahlungsfähigkeit gemacht hat,
  • der Auftraggeber vor Durchführung der Buchung nicht alle Angaben gemäß vorstehender Ziffer 2.2 bereitgestellt oder falsche Angaben gemacht hat oder wenn Tatsachen vorliegen, die ein betrügerisches Vorgehen des Auftraggebers oder einer an dem Vertrag beteiligten Partei nahelegen.

4. Gefahrgut

4.1 Folgende Gefahrgüter können nicht transportiert werden.

Bezeichnung Klasse Verboten (Stückgut)
Explosive Stoffe 1 Komplett
Gase 2 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: T, TF, TC, TO, TFC, TOC
UN 1057 Feuerzeuge, Nachfüllpatronen wenn verpackt gemäß SV 658 (wenn nach SV 658 verpackt nicht über HUB)
Entzündbare flüssige Stoffe 3 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: D
Entzündbare feste Stoffe 4.1 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: Klassifizierungscode: D, DT, SR 2, SR 1, PM 2 oder UN 3221 / 3222
Selbstentzündliche Stoffe 4.2 UN 4127/ 3255
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 4.3 UN 3133
Entzündend wirkende Stoffe 5.1 UN 3100/ 3121/ 3137
Organische Peroxide 5.2 Klassifizierungscode P1/ P2 nur UN 3101, 3102/ 3111- bis 3120
Giftige Stoffe 6.1 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Verpackungsgruppe I (auch als Zusatzgefahr)
Ansteckungsgefährliche Stoffe 6.2 Komplett
Radioaktive Stoffe 7 Komplett
Ätzende Stoffe 8 UN 1798/ UN 1790
Verschiedene gefährliche Stoffe u. Gegenstände 9 UN 3268
Alle Abfälle   Verboten

 

4.2 Nicht in vorstehender Ziffer 4.1 aufgeführtes sonstiges Gefahrgut kann in folgende Länder und Gebiete nicht befördert werden:

Jegliche Inseln, Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Großbritannien

4.3 Bei der Beförderung von Gefahrgut ist der Auftraggeber verpflichtet, uns vorab die genauen ADR-Daten (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sind notwendig, um sicherzustellen, dass der Transport gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften und Gesetzen erfolgt.

4.4 Sollte der Auftraggeber es versäumen, die erforderlichen ADR-Daten vor Beginn des Transports an den uns weiterzugeben und sich die zu befördernde Ware bereits in unserem Besitz befindet, behalten wir uns das Recht vor, dem Auftraggeber eine Strafgebühr in Höhe von 50,00 € netto pro Verstoß in Rechnung zu stellen.

4.5 Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben bezüglich der Gefahrguttransportvorschriften resultieren, sofern der Auftraggeber diese Informationen nicht korrekt und rechtzeitig übermittelt hat.

5. Weitere vom Versand ausgenommene Güter

5.1 Vom Versand ausgenommen sind

  • Güter, deren Besitz und Versendung verboten ist,
  • Güter, von denen eine Bedrohung für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum ausgeht,
  • verderbliche oder temperaturgeführte Güter (insbesondere frische Lebensmittel),
  • Spirituosen und Tabakwaren,
  • E-Zigaretten und Liquids für E-Zigaretten,
  • Schusswaffen und Munition,
  • optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte einschließlich Zubehör, Chip- und Telefonkarten, deren Wert 100.000 € je Sendung übersteigt,
  • Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche und Pelze, Gemälde, Valoren,
  • Tiere,
  • Umzugsgüter,
  • Kraftfahrzeuge,
  • abzuschleppende oder zu bergende Güter.

5.2 Bei Fragen zur Versendbarkeit kann der Auftraggeber Kontakt mit unserem Kundenservice aufnehmen: service@cargoboard.com

6. Weisungsrecht des Auftraggebers

6.1 Zur Konkretisierung der Leistungen hat der Auftraggeber ein auftragsbezogenes Weisungsrecht. Sind Weisungen nicht ausreichend erteilt oder nicht ausführbar, dürfen wir nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.

6.2 Grundsätzlich leisten wir den Weisungen des Auftraggebers Folge. Auf eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Undurchführbarkeit seiner Weisungen werden wir den Auftraggeber aufmerksam machen. Besteht er dennoch auf der Ausführung der erteilten Weisung, so haften wir nicht für die durch die Ausführung der Weisung entstehenden Schäden oder Nachteile.

7. Transportabwicklung

7.1 Es steht uns frei, den Transport nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst durchzuführen (Selbsteintritt) oder entsprechende Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.

7.2 Schließen wir Ausführungsverträge mit Dritten ab, so teilen wir deren Namen und Adressen den Auftraggeber auf Anfrage mit.

7.3 Die Wahl der Beförderungsmittel treffen wir nach pflichtgemäßem Ermessen und sind hinsichtlich etwaiger diesbezüglich abzuschließender Ausführungsverträge frei.

7.4 Sollte sich Ware durch Unzustellbarkeit länger bei unserem Partner befinden, erlauben wir uns, ab dem 5. Werktag Lagergeld in Höhe von 5,00 € pro Europaletten-Stellplatz, pro Tag in Rechnung zu stellen.

7.5 Bei einer erfolglosen Anfahrt im Sammelladungsverkehr (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) bei Zustellung oder Abholung, erlauben wir uns, Kosten für eine erneute Anfahrt in Höhe von 33% des Frachtpreises dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Sollte es zu keinem erneuten Anlieferversuch kommen und die Ware wird aus einem bestimmten Grund an den Versender retourniert. Fallen zusätzliche Tranportkosten für den Rücktransport der Ware an.

Bei einer erfolglosen Anfahrt bei organisierten Direktfahrten, Teil- oder Komplettladungen müssen wir bis zu 75 % für die vergebliche Anfahrt berechnen.

Sollten es bei Abholung oder Zustellung zu Verzögerungen an den jeweiligen Adressen kommen, werden ab 2 Stunden Wartezeit 80,00 € netto pro angefangene Stunde abgerechnet.

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.

7.6 Im Falle, dass die zu transportierenden Mengen, Gewichte oder Volumina bei Abholung, abweichend zu den Angaben des Auftraggebers sind, steht es uns frei die Differenz zu den normalen Transportkosten und 15,00 € Bearbeitungsgebühr nachträglich abzurechnen. Bei Verladung weniger Mengen, hat der Auftraggeber kein direktes Recht auf Erstattung.

7.7 Die angegebenen Termine für die Abholungen sind voraussichtliche Abholzeitpunkte. Bei den Laufzeiten handelt es sich um Regellaufzeiten auf den Relationen. Die Laufzeiten können im Sammelgut nicht garantiert werden.

8. Pflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber übergibt die Güter uns oder den von uns mit der Transportdurchführung beauftragten Dritten zu dem im Speditionsauftrag vereinbarten Zeitpunkt und an dem vereinbarten Ort.

8.2 Das Transportgut ist für einen Sammelladungstransport und für eine mehrfache Umladung beförderungssicher zu verpacken und zu kennzeichnen, wenn ein Direkttransport nicht explizit mit uns vereinbart wurde.

8.3 Für die Be- & Entladung ist der Auftraggeber verantwortlich, wenn es nicht explizit mit uns anders vereinbart wurde.

8.4 Der Auftraggeber hat die Übergabe und die Annahme der Ware sicherzustellen.

8.5 Vor Übergabe des Transportguts hat der Auftraggeber uns alle erforderlichen Informationen und Urkunden zu übermitteln.

8.6 Wir sind berechtigt, die Versendung in einer Sammelladung (§ 460 HGB) durchzuführen.

8.7 Die Zufahrt zum Abhol- und Anlieferort muss für einen LKW mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gewährleistet sein.

9. Preise, Rechnungstellung, Zahlung

9.1 Es gelten die auf unserer Website in Euro zzgl. Umsatzsteuer angegebenen Preise.

9.2 Wir werden dem Auftraggeber bei Buchung des Transports eine Rechnung in elektronischer Form zusenden.

9.3 Die Zahlung kann per Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder Sofortüberweisung erfolgen. Soweit wir im Einzelfall bei registrierten Kunden Überweisung nach Rechnungsstellung anbieten, sind Zahlungen ab 12 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

10. Verpackung

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Sendungsgut versandfertig an uns zu übergeben. Die ausschließliche Verantwortung für die transport- und lagergerechte Verpackung des Sendungsgutes liegt hierbei beim Auftraggeber. 

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass das Sendungsgut auf beförderungstauglichen Ladehilfsmitteln verpackt ist.

10.2 Hinweise auf der Verpackung, die eine besondere Behandlung des Gutes erforderlich machen, sind für uns nicht verpflichtend und entbinden den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zu einer transportsicheren und für die Lagerung geeigneten Verpackung.

10.3 Wir sind nicht zur Prüfung der Verpackung verpflichtet. Bei offensichtlich nicht transportsicher verpackt Ware steht uns die Annahmeverweigerung der Ware zu.

10.4 Cargoboard ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf ungenügende Verpackung und Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen ist. Es gelten die gesetzlichen Haftungsausschlüsse.

11. Haftung und Versicherung

11.1 Unsere Haftung richtet sich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) in der aktuell gültigen Fassung bzw. den gesetzlichen Bestimmungen des HGB 407 ff. und bei grenzüberschreitenden Verkehrsaufträgen nach dem CMR. Auf Wunsch werden wir dem Auftraggeber unseren Versicherungsschutz nachweisen.

11.2 Nach ADSp Ziff. 21 besorgen wir auf Wunsch eine Versicherung des Gutes über eine separate Warentransportversicherung nach Maßgabe der DTV-Güterversicherung.

11.3 Für Aufträge von Verbrauchern und bei Übergabe von Versand ausgenommenen Güter nach Ziff. 5 der AGB übernehmen wir keine Haftung.

12. Euro-Palettentausch

12.1 Der Tausch von Europaletten ist bei B2C-Sendungen (Zustellung an Privatkunden) ausgeschlossen. Der Tausch von Gitterboxen ist bei Sammelguttransporten innerhalb Deutschlands möglich.

12.2 Ausschließlich in folgenden Ländern werden Europaletten getauscht:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Niederlande

12.3 Falls wir beim Empfänger keine Paletten im Tausch erhalten, berechnen wir 22,50 Euro je Europalette für die Ersatzbeschaffung.

13. Transporte in die Schweiz oder Großbritannien

13.1 Es gelten die auf unserer Website in Euro zzgl. Umsatzsteuer angegebenen Preise.

13.2 Sollte der Empfänger nicht für die anfallenden Kosten der jeweiligen Frankatur aufkommen, müssen wir diese an unseren Auftraggeber weiterbelasten.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch auch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

14.2 Gerichtsstand ist Paderborn.

14.3 Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ADSp in ihrer jeweils gültigen Fassung (derzeit ADSp 2017).

14.4 Im Anwendungsbereich des CMR bei internationalen Transporten gelten vorrangig die Regelungen des CMR. Diese AGB gelten ergänzend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen ab dem 17.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Speditions- und Logistikdienstleistungen (Gewerbe / Unternehmenskunden)

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Auftraggeber und der Cargoboard GmbH & Co. KG für alle Verträge über die Durchführung von nationalen und internationalen Transportdienstleistungen sowie ggf. zusätzliche Versicherungsleistungen – unabhängig von der Art ihres Zustandekommens. Im Folgenden wird die Cargoboard GmbH & Co. KG mit “uns” oder “wir” betitelt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer gem. § 14 BGB ist. Gegenüber Privatleuten (Verbrauchern) erbringen wir keine Leistungen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Aufträge können über unser Formular auf der Website, via API oder per Mail erteilt werden.

2.2. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber folgende Angaben zu machen: Firma, Vertretungsbefugnis, Sitz, UStID Nr., Ansprechpartner, Adresse der Abholung, Zieladresse, Versandtermin, Beschreibung der zu versendenden Güter einschließlich Gewicht und Volumen.

2.3 Wir werden den Auftrag binnen einer Stunde per E-Mail bestätigen

3. Stornierung

3.1 Buchungen können bis zu 24 Stunden vor Beginn des Tages der Auftragsausführung kostenfrei storniert werden. Auch uns steht dieses Stornierungsrecht innerhalb der genannten Frist zu. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen.

3.2 Storniert der Auftraggeber den Auftrag ohne Einhaltung der Frist gemäß vorstehender Ziffer 3.1, so sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 75 % des Frachtgelds zu verlangen, jedoch maximal 800,00 € netto.
Für Sendungen, die im Sammelladungsverkehr befördert werden (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) berechnen wir eine Ausfallpauschale von bis zu 33% des Frachtgelds.

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.

3.3 Wir sind berechtigt, den Auftrag zu stornieren, wenn

  • der Auftraggeber unrichtige Angaben über seine Zahlungsfähigkeit gemacht hat,
  • der Auftraggeber vor Durchführung der Buchung nicht alle Angaben gemäß vorstehender Ziffer 2.2 bereitgestellt oder falsche Angaben gemacht hat oder wenn Tatsachen vorliegen, die ein betrügerisches Vorgehen des Auftraggebers oder einer an dem Vertrag beteiligten Partei nahelegen.

4. Gefahrgut

4.1 Folgende Gefahrgüter können nicht transportiert werden.

Bezeichnung Klasse Verboten (Stückgut)
Explosive Stoffe 1 Komplett
Gase 2 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: T, TF, TC, TO, TFC, TOC
UN 1057 Feuerzeuge, Nachfüllpatronen wenn verpackt gemäß SV 658 (wenn nach SV 658 verpackt nicht über HUB)
Entzündbare flüssige Stoffe 3 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: D
Entzündbare feste Stoffe 4.1 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: Klassifizierungscode: D, DT, SR 2, SR 1, PM 2 oder UN 3221 / 3222
Selbstentzündliche Stoffe 4.2 UN 4127/ 3255
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 4.3 UN 3133
Entzündend wirkende Stoffe 5.1 UN 3100/ 3121/ 3137
Organische Peroxide 5.2 Klassifizierungscode P1/ P2 nur UN 3101, 3102/ 3111- bis 3120
Giftige Stoffe 6.1 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Verpackungsgruppe I (auch als Zusatzgefahr)
Ansteckungsgefährliche Stoffe 6.2 Komplett
Radioaktive Stoffe 7 Komplett
Ätzende Stoffe 8 UN 1798/ UN 1790
Verschiedene gefährliche Stoffe u. Gegenstände 9 UN 3268
Alle Abfälle   Verboten

4.2 Nicht in vorstehender Ziffer 4.1 aufgeführtes sonstiges Gefahrgut kann in folgende Länder und Gebiete nicht befördert werden:

Jegliche Inseln, Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Großbritannien

4.3 Soweit Gefahrgut befördert wird, hat der Auftraggeber dem Kraftfahrer bei der Abholung das ADR-Beförderungspapier in zweifacher Form auszuhändigen.

5. Weitere vom Versand ausgenommene Güter

5.1 Vom Versand ausgenommen sind

  • Güter, deren Besitz und Versendung verboten ist,
  • Güter, von denen eine Bedrohung für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum ausgeht,
  • verderbliche oder temperaturgeführte Güter (insbesondere frische Lebensmittel),
  • Spirituosen und Tabakwaren,
  • E-Zigaretten und Liquids für E-Zigaretten,
  • Schusswaffen und Munition,
  • optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte einschließlich Zubehör, Chip- und Telefonkarten, deren Wert 100.000 € je Sendung übersteigt,
  • Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche und Pelze, Gemälde, Valoren,
  • Tiere und Pflanzen,
  • Kraftfahrzeuge,
  • abzuschleppende oder zu bergende Güter.

5.2 Bei Fragen zur Versendbarkeit kann der Auftraggeber Kontakt mit unserem Kundenservice aufnehmen: service@cargoboard.com

6. Weisungsrecht des Auftraggebers

6.1 Zur Konkretisierung der Leistungen hat der Auftraggeber ein auftragsbezogenes Weisungsrecht. Sind Weisungen nicht ausreichend erteilt oder nicht ausführbar, dürfen wir nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.

6.2 Grundsätzlich leisten wir den Weisungen des Auftraggebers Folge. Auf eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Undurchführbarkeit seiner Weisungen werden wir den Auftraggeber aufmerksam machen. Besteht er dennoch auf der Ausführung der erteilten Weisung, so haften wir nicht für die durch die Ausführung der Weisung entstehenden Schäden oder Nachteile.

7. Transportabwicklung

7.1 Es steht uns frei, den Transport nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst durchzuführen (Selbsteintritt) oder entsprechende Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.

7.2 Schließen wir Ausführungsverträge mit Dritten ab, so teilen wir deren Namen und Adressen den Auftraggeber auf Anfrage mit.

7.3 Die Wahl der Beförderungsmittel treffen wir nach pflichtgemäßem Ermessen und sind hinsichtlich etwaiger diesbezüglich abzuschließender Ausführungsverträge frei.

7.4 Sollte sich Ware durch Unzustellbarkeit länger bei unserem Partner befinden, erlauben wir uns, ab dem 3. Werktag Lagergeld in Höhe von 5,00 € pro Europaletten-Stellplatz, pro Tag in Rechnung zu stellen.

7.5 Bei einer erfolglosen Anfahrt im Sammelladungsverkehr (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) bei Zustellung oder Abholung, erlauben wir uns, Kosten für eine erneute Anfahrt in Höhe von 33% des Frachtpreises dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Sollte es zu keinem erneuten Anlieferversuch kommen und die Ware wird aus einem bestimmten Grund an den Versender retourniert. Fallen zusätzliche Tranportkosten für den Rücktransport der Ware an.

Bei einer erfolglosen Anfahrt bei organisierten Direktfahrten, Teil- oder Komplettladungen müssen wir bis zu 75 % für die vergebliche Anfahrt berechnen.

Sollten es bei Abholung oder Zustellung zu Verzögerungen an den jeweiligen Adressen kommen, werden ab 2 Stunden Wartezeit 80,00 € netto pro angefangene Stunde abgerechnet.

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.

7.6 Im Falle, dass die zu transportierenden Mengen, Gewichte oder Volumina bei Abholung, abweichend zu den Angaben des Auftraggebers sind, steht es uns frei die Differenz zu den normalen Transportkosten und 15,00 € Bearbeitungsgebühr nachträglich abzurechnen. Bei Verladung weniger Mengen, hat der Auftraggeber kein direktes Recht auf Erstattung.

7.7 Die angegebenen Termine für die Abholungen sind voraussichtliche Abholzeitpunkte. Bei den Laufzeiten handelt es sich um Regellaufzeiten auf den Relationen. Die Laufzeiten können im Sammelgut nicht garantiert werden.

8. Pflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber übergibt die Güter uns oder den von uns mit der Transportdurchführung beauftragten Dritten zu dem im Speditionsauftrag vereinbarten Zeitpunkt und an dem vereinbarten Ort.

8.2 Das Transportgut ist für einen Sammelladungstransport und für eine mehrfache Umladung beförderungssicher zu verpacken und zu kennzeichnen, wenn ein Direkttransport nicht explizit mit uns vereinbart wurde.

8.3 Für die Be- & Entladung ist der Auftraggeber verantwortlich, wenn es nicht explizit mit uns anders vereinbart wurde.

8.4 Der Auftraggeber hat die Übergabe und die Annahme der Ware sicherzustellen.

8.5 Vor Übergabe des Transportguts hat der Auftraggeber uns alle erforderlichen Informationen und Urkunden zu übermitteln.

8.6 Wir sind berechtigt, die Versendung in einer Sammelladung (§ 460 HGB) durchzuführen.

9. Preise, Rechnungstellung, Zahlung

9.1 Es gelten die auf unserer Website in Euro zzgl. Umsatzsteuer angegebenen Preise.

9.2 Wir werden dem Auftraggeber bei Buchung des Transports eine Rechnung in elektronischer Form zusenden.

9.3 Die Zahlung kann per Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder Sofortüberweisung erfolgen. Soweit wir im Einzelfall bei registrierten Kunden Überweisung nach Rechnungsstellung anbieten, sind Zahlungen ab 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

10. Verpackung

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Sendungsgut versandfertig an uns zu übergeben. Die ausschließliche Verantwortung für die transport- und lagergerechte Verpackung des Sendungsgutes liegt hierbei beim Auftraggeber. 

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass das Sendungsgut auf beförderungstauglichen Ladehilfsmitteln verpackt ist.

10.2 Hinweise auf der Verpackung, die eine besondere Behandlung des Gutes erforderlich machen, sind für uns nicht verpflichtend und entbinden den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zu einer transportsicheren und für die Lagerung geeigneten Verpackung.

10.3 Wir sind nicht zur Prüfung der Verpackung verpflichtet. Bei offensichtlich nicht transportsicher verpackt Ware steht uns die Annahmeverweigerung der Ware zu.

10.4 Cargoboard ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf ungenügende Verpackung und Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen ist. Es gelten die gesetzlichen Haftungsausschlüsse.

11. Haftung und Versicherung

11.1 Unsere Haftung richtet sich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) in der aktuell gültigen Fassung bzw. den gesetzlichen Bestimmungen des HGB 407 ff. und bei grenzüberschreitenden Verkehrsaufträgen nach dem CMR. Auf Wunsch werden wir dem Auftraggeber unseren Versicherungsschutz nachweisen.

11.2 Nach ADSp Ziff. 21 besorgen wir auf Wunsch eine Versicherung des Gutes über eine separate Warentransportversicherung nach Maßgabe der DTV-Güterversicherung.

11.3 Für Aufträge von Verbrauchern und bei Übergabe von Versand ausgenommenen Güter nach Ziff. 5 der AGB übernehmen wir keine Haftung.

12. Euro-Palettentausch

12.1 Der Tausch von Europaletten ist bei B2C-Sendungen (Zustellung an Privatkunden) ausgeschlossen. Der Tausch von Gitterboxen ist nur auf vorherige Anfrage möglich.

12.2 Ausschließlich in folgenden Ländern werden Europaletten getauscht:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Niederlande
  • Frankreich

12.3 Falls wir beim Empfänger keine Paletten im Tausch erhalten, berechnen wir 22,50 Euro je Europalette für die Ersatzbeschaffung.

13. Inselversand

13.1 Der Versand von / nach Inseln ist bis auf folgende Ausnahmen ausgeschlossen: Deutsche Inseln, Mallorca, griechische Inseln.

14. Transporte in die Schweiz oder Großbritannien

14.1 Es gelten die auf unserer Website in Euro zzgl. Umsatzsteuer angegebenen Preise.

14.2 Sollte der Empfänger nicht für die anfallenden Kosten der jeweiligen Frankatur aufkommen, müssen wir diese an unseren Auftraggeber weiterbelasten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch auch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

15.2 Gerichtsstand ist Paderborn.

15.3 Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ADSp in ihrer jeweils gültigen Fassung (derzeit ADSp 2017).

15.4 Im Anwendungsbereich des CMR bei internationalen Transporten gelten vorrangig die Regelungen des CMR. Diese AGB gelten ergänzend.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen bis zum 16.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Speditions- und Logistikdienstleistungen (Gewerbe / Unternehmenskunden)

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Auftraggeber und der Cargoboard GmbH & Co. KG für alle Verträge über die Durchführung von nationalen und internationalen Transportdienstleistungen sowie ggf. zusätzliche Versicherungsleistungen – unabhängig von der Art ihres Zustandekommens. Im Folgenden wird die Cargoboard GmbH & Co. KG mit “uns” oder “wir” betitelt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer gem. § 14 BGB ist. Gegenüber Privatleuten (Verbrauchern) erbringen wir keine Leistungen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Aufträge können über unser Formular auf der Website, via API oder per Mail erteilt werden.

2.2. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber folgende Angaben zu machen: Firma, Vertretungsbefugnis, Sitz, UStID Nr., Ansprechpartner, Adresse der Abholung, Zieladresse, Versandtermin, Beschreibung der zu versendenden Güter einschließlich Gewicht und Volumen.

2.3 Wir werden den Auftrag binnen einer Stunde per E-Mail bestätigen.

3. Stornierung

3.1 Buchungen können bis zu 24 Stunden vor Beginn des Tages der Auftragsausführung kostenfrei storniert werden. Auch uns steht dieses Stornierungsrecht innerhalb der genannten Frist zu. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen.

3.2 Storniert der Auftraggeber den Auftrag ohne Einhaltung der Frist gemäß vorstehender Ziffer 3.1, so sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 75 % des Frachtgelds zu verlangen, jedoch maximal 800,00 € netto.

Für Sendungen, die im Sammelladungsverkehr befördert werden (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) berechnen wir eine Ausfallpauschale von bis zu 33% des Frachtgelds.

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.

3.3 Wir sind berechtigt, den Auftrag zu stornieren, wenn

  • der Auftraggeber unrichtige Angaben über seine Zahlungsfähigkeit gemacht hat,
  • der Auftraggeber vor Durchführung der Buchung nicht alle Angaben gemäß vorstehender Ziffer 2.2 bereitgestellt oder falsche Angaben gemacht hat oder wenn Tatsachen vorliegen, die ein betrügerisches Vorgehen des Auftraggebers oder einer an dem Vertrag beteiligten Partei nahelegen.

4. Gefahrgut

4.1 Folgende Gefahrgüter können nicht transportiert werden.

Bezeichnung Klasse Verboten (Stückgut)
Explosive Stoffe 1 Komplett
Gase 2 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: T, TF, TC, TO, TFC, TOC
UN 1057 Feuerzeuge, Nachfüllpatronen wenn verpackt gemäß SV 658 (wenn nach SV 658 verpackt nicht über HUB)
Entzündbare flüssige Stoffe 3 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: D
Entzündbare feste Stoffe 4.1 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: D, DT, SR 2 uns SR 1 hier UN 3221/ 3222, PM 2
Selbstentzündliche Stoffe 4.2 UN 4127/ 3255
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 4.3 UN 3133
Entzündend wirkende Stoffe 5.1 UN 3100/ 3121/ 3137
Organische Peroxide 5.2 Klassifizierungscode P1/ P2 nur UN 3101, 3102/ 3111- bis 3120
Giftige Stoffe 6.1 Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Verpackungsgruppe I (auch als Zusatzgefahr)
Ansteckungsgefährliche Stoffe 6.2 Komplett
Radioaktive Stoffe 7 Komplett
Ätzende Stoffe 8 UN 1798/ UN 1790
Verschiedene gefährliche Stoffe u. Gegenstände 9 UN 3268
Alle Abfälle   Verboten

4.2 Nicht in vorstehender Ziffer 4.1 aufgeführtes sonstiges Gefahrgut kann in folgende Länder nicht befördert werden:

Jegliche Inseln, Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Großbritannien

4.3 Soweit Gefahrgut befördert wird, hat der Auftraggeber dem Kraftfahrer bei der Abholung das ADR-Beförderungspapier in zweifacher Form auszuhändigen.

5. Weitere vom Versand ausgenommene Güter

5.1 Vom Versand ausgenommen sind

  • Güter, deren Besitz und Versendung verboten ist,
  • Güter, von denen eine Bedrohung für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum ausgeht,
  • verderbliche oder temperaturgeführte Güter (insbesondere frische Lebensmittel),
  • Spirituosen und Tabakwaren,
  • Schusswaffen und Munition,
  • optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte einschließlich Zubehör, Chip- und Telefonkarten, deren Wert 100.000 € je Sendung übersteigt,
  • Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche und Pelze, Gemälde, Valoren,
  • Tiere und Pflanzen,
  • Kraftfahrzeuge,
  • abzuschleppende oder zu bergende Güter.

5.2 Bei Fragen zur Versendbarkeit kann der Auftraggeber Kontakt mit unserem Kundenservice aufnehmen: service@cargoboard.com

6. Weisungsrecht des Auftraggebers

6.1 Zur Konkretisierung der Leistungen hat der Auftraggeber ein auftragsbezogenes Weisungsrecht. Sind Weisungen nicht ausreichend erteilt oder nicht ausführbar, dürfen wir nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.

6.2 Grundsätzlich leisten wir den Weisungen des Auftraggebers Folge. Auf eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Undurchführbarkeit seiner Weisungen werden wir den Auftraggeber aufmerksam machen. Besteht er dennoch auf der Ausführung der erteilten Weisung, so haften wir nicht für die durch die Ausführung der Weisung entstehenden Schäden oder Nachteile.

7. Transportabwicklung

7.1 Es steht uns frei, den Transport nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst durchzuführen (Selbsteintritt) oder entsprechende Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.

7.2 Schließen wir Ausführungsverträge mit Dritten ab, so teilen wir deren Namen und Adressen den Auftraggeber auf Anfrage mit.

7.3 Die Wahl der Beförderungsmittel treffen wir nach pflichtgemäßem Ermessen und sind hinsichtlich etwaiger diesbezüglich abzuschließender Ausführungsverträge frei.

7.4 Sollte sich Ware durch Unzustellbarkeit länger bei unserem Partner befinden, erlauben wir uns, ab dem 3. Werktag Lagergeld in Höhe von 5,-€ pro Europaletten-Stellplatz pro Tag in Rechnung zu stellen.

7.5 Bei einer erfolglosen Anfahrt im Sammelladungsverkehr (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) bei Zustellung oder Abholung, erlauben wir uns, Kosten für eine erneute Anfahrt in Höhe von 33% des Frachtpreises dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Sollte es zu keinem erneuten Anlieferversuch kommen und die Ware wird aus einem bestimmten Grund an den Versender retourniert. Fallen zusätzliche Tranportkosten für den Rücktransport der Ware an.

Bei einer erfolglosen Anfahrt bei organisierten Direktfahrten, Teil- oder Komplettladungen müssen wir bis zu 75 % für die vergebliche Anfahrt berechnen.

Sollten es bei Abholung oder Zustellung zu Verzögerungen an den jeweiligen Adressen kommen, werden ab 2 Stunden Wartezeit 80,00 € netto pro angefangene Stunde abgerechnet.

7.6 Im Falle, dass die zu transportierenden Mengen, Gewichte oder Volumina bei Abholung, abweichend zu den Angaben des Auftraggebers sind, steht es uns frei die Differenz zu den normalen Transportkosten und 15,00 € Bearbeitungsgebühr nachträglich abzurechnen. Bei Verladung weniger Mengen, hat der Auftraggeber kein direktes Recht auf Erstattung. 

7.7 Die angegebenen Termine für die Abholungen sind voraussichtliche Abholzeitpunkte. Bei den Laufzeiten handelt es sich um Regellaufzeiten, die in aller Regel, eingehalten werden. Die Laufzeiten können im Sammelgut nicht garantiert werden.

8. Pflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber übergibt die Güter uns oder den von uns mit der Transportdurchführung beauftragten Dritten zu dem im Speditionsauftrag vereinbarten Zeitpunkt und an dem vereinbarten Ort.

8.2 Das Transportgut ist für einen Sammelladungstransport und für eine mehrfache Umladung beförderungssicher zu verpacken und zu kennzeichnen, wenn ein Direkttransport nicht explizit mit uns vereinbart wurde.

8.3 Für die Be- & Entladung ist der Auftraggeber verantwortlich, wenn es nicht explizit mit uns anders vereinbart wurde. 

8.4 Der Auftraggeber hat die Übergabe und die Annahme der Ware sicherzustellen.

8.5 Vor Übergabe des Transportguts hat der Auftraggeber uns alle erforderlichen Informationen und Urkunden zu übermitteln.

8.6 Wir sind berechtigt, die Versendung in einer Sammelladung (§ 460 HGB) durchzuführen.

 

9. Preise, Rechnungstellung, Zahlung

9.1 Es gelten die auf unserer Website in Euro zzgl. Umsatzsteuer angegebenen Preise.

9.2 Wir werden dem Auftraggeber bei Buchung des Transports eine Rechnung in elektronischer Form zusenden.

9.3 Die Zahlung kann per Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder Sofortüberweisung erfolgen. Soweit wir im Einzelfall bei registrierten Kunden Überweisung nach Rechnungsstellung anbieten, sind Zahlungen ab 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

10. Verpackung

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Sendungsgut versandfertig an uns zu übergeben. Die ausschließliche Verantwortung für die transport- und lagergerechte Verpackung des Sendungsgutes liegt hierbei beim Auftraggeber. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass das Sendungsgut auf beförderungstauglichen Ladehilfsmitteln verpackt ist.

10.2 Hinweise auf der Verpackung, die eine besondere Behandlung des Gutes erforderlich machen, sind für uns nicht verpflichtend und entbinden den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zu einer transportsicheren und für die Lagerung geeigneten Verpackung.

10.3 Wir sind nicht zur Prüfung der Verpackung verpflichtet. Bei offensichtlich nicht transportsicher verpackt Ware steht uns die Annahmeverweigerung der Ware zu.

10.4 Cargoboard ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf ungenügende Verpackung und Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen ist. Es gelten die gesetzlichen Haftungsausschlüsse.

 

11. Haftung und Versicherung

11.1 Unsere Haftung richtet sich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) in der aktuell gültigen Fassung bzw. den gesetzlichen Bestimmungen des HGB 407 ff. und bei grenzüberschreitenden Verkehrsaufträgen nach dem CMR. Auf Wunsch werden wir dem Auftraggeber unseren Versicherungsschutz nachweisen.

11.2 Nach ADSp Ziff. 21 besorgen wir auf Wunsch eine Versicherung des Gutes über eine separate Warentransportversicherung nach Maßgabe der DTV-Güterversicherung.

11.3 Für Aufträge von Verbrauchern und bei Übergabe von Versand ausgenommenen Güter nach Ziff. 5 der AGB übernehmen wir keine Haftung.

12. Euro-Palettentausch

12.1 Der Tausch von Europaletten ist bei B2C-Sendungen (Zustellung an Privatkunden) ausgeschlossen. Der Tausch von Gitterboxen ist nur auf vorherige Anfrage möglich. 

12.2 Ausschließlich in folgenden Ländern werden Europaletten und Gitterboxen getauscht:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Niederlande
12.3  Falls wir beim Empfänger keine Paletten im Tausch erhalten, berechnen wir 22,50 Euro je Europalette für die Ersatzbeschaffung.
 

13. Inselversand

13.1 Der Versand von / nach Inseln ist bis auf folgende Ausnahmen ausgeschlossen: Deutsche Inseln, Mallorca, griechische Inseln.

14. Transporte in die Schweiz oder Großbritannien

14.1 Es gelten die auf unserer Website in Euro zzgl. Umsatzsteuer angegebenen Preise.

14.2 Sollte der Empfänger nicht für die anfallenden Kosten der jeweiligen Frankatur aufkommen, müssen wir diese an unseren Auftraggeber weiterbelasten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch auch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

15.2 Gerichtsstand ist Paderborn.

15.3 Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ADSp in ihrer jeweils gültigen Fassung (derzeit ADSp 2017).

15.4 Im Anwendungsbereich des CMR bei internationalen Transporten gelten vorrangig die Regelungen des CMR. Diese AGB gelten ergänzend.