Die Ausfuhranmeldung
Definition und Funktion

      Wir bieten unsere Dienstleistung ausschließlich für Gewerbekund:innen, Behörden und Unternehmen an. Ein Transport im Auftrag von Privatpersonen ist komplett ausgeschlossen.

      Was ist eine Ausfuhranmeldung?

      Bei der Ausfuhr von Waren aus der EU muss eine formbedürftige Ausfuhranmeldung abgegeben werden. Die Ausfuhranmeldung ist also kurz gesagt ein Antrag auf Ausfuhrerstattung. Die Ausfuhranmeldung dient nicht nur der Kontrolle der Ausfuhrbestimmungen, sondern auch der statistischen Erfassung der Warenströme.

      Inhalt

      Wann muss ich eine Ausfuhranmeldung einreichen?

      Das Ausfuhrdokument muss erst ab einem Rechnungswert von 1.000 € oder einem Gewicht von 1.000 kg abgegeben werden. Außerdem muss die Ausfuhrzollstelle mindestens 24 Stunden vor Beginn der Verladung über die Ausfuhr informiert werden und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. 

      Für Sendungen mit einem Wert unter 1000 € oder 1000 kg genügt die Vorlage der Handelsrechnung. Diese ist bei der Ausgangszollstelle (Hafen, Flughafen etc.) vorzulegen.

       

      Wie kann ich eine Ausfuhranmeldung einreichen?

      Es ist wichtig zu wissen, dass der Ausführer seit dem 1. Juli 2009 verpflichtet ist, das Ausfuhrdokument in elektronischer Form einzureichen. Für die Umwandlung in elektronische Daten wird nur das sogenannte ATLAS-Verfahren akzeptiert. Die Ausfuhranmeldung wird angenommen, wenn die Prüfung der Ausfuhrbestimmungen zu keinen Beanstandungen führt und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

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      Was wird für eine Ausfuhranmeldung benötigt?

      • Rechnung mit Warentarifnummer/Warenwert
      • Packliste mit Netto und Brutto Gewicht und Packstückanzahl
      • EORI-Nummer (früher Zollnummer) vom Versender/ Ausführer. Falls der Versender noch keine EORI-Nr. haben sollte, kann er diese mit dem Antragsformular Nr. 0870 auf der Internetseite http://www.zoll.de unter „Formulare“ beantragen.
      • Handelsrechnung und Packliste, die folgende Punkte beinhaltet
      • Adresse des Ausführers, Käufers und Empfängers (falls nicht identisch)
      • Warenbezeichnung mit Warentarifnummer
      • Anzahl der Packstücke (Kartons, Paletten etc.
      • Gewichtsangabe
      • Frankatur (EXW/DAP/DDP etc.)
      • Ursprungsland der Ware

      Des Weiteren werden noch folgende Unterlagen und Informationen benötigt:

      • Unterschriebene Zollvollmacht
      • Lagerort der Ware für evtl. Zollbeschau

      Das ATLAS-Verfahren

      Der Begriff Atlas findet sich beispielsweise in der Kartographie. In der Logistik und im Zollverfahren bzw. der Ausfuhranmeldung steht der Begriff jedoch für ein Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System. Kurz gesagt ist ATLAS also eine Zollsoftware zur Automatisierung der Zollabwicklung. Die Software ersetzt zum Beispiel ein Dokument wie die Ausfuhranmeldung durch elektronische Nachrichten. Dadurch können die Daten an andere EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden. Die Kommunikation innerhalb der EU erfolgt somit weitgehend elektronisch.

      Häufig gestellte Fragen

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